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Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

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Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wurde 1993 als Nachfolgerin der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) eingerichtet und ist eine rein zwischenstaatliche Kooperation der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten. Sie bezeichnet die Zusammenarbeit in den Bereichen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik und ist damit der wichtigste Teil des „auswärtigen Handelns der Union“. Auch in diesem Bereich bestimmt der Europäische Rat die strategischen Ziele und allgemeinen Leitlinien der Union; es gilt das Prinzip der Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten bei der Beschlussfassung (bis auf wenige, eng umgrenzte Ausnahmen). Im EU-Vertrag sind die Grundsätze zum auswärtigen Handeln der EU und die GASP in Art. 21 bis Art. 46 geregelt.

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