Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) stellen die Berichtstandards zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) dar. Die ESRS werden als delegierte Rechtsakte von der Europäischen Kommission eingeführt und in verbindliches Recht umgewandelt. Expertengruppen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickeln die Standards im Auftrag der Europäischen Kommission.
Die Entwicklung und Einführung erfolgen in Phasen:
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