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European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

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Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) stellen die Berichtstandards zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) dar. Die ESRS werden als delegierte Rechtsakte von der Europäischen Kommission eingeführt und in verbindliches Recht umgewandelt. Expertengruppen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickeln die Standards im Auftrag der Europäischen Kommission.

Die Entwicklung und Einführung erfolgen in Phasen:

  • Set 1, bestehend aus zwölf Standards, wurde am 31. Juli 2023 als delegierte Verordnung verabschiedet und tritt ab 2024 in Kraft.
  • Set 2, mit vereinfachten Standards für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen, wird bis zum 30. Juni 2024 veröffentlicht.
  • Set 3 und folgende, mit branchenspezifischen Standards und Standards für Unternehmen aus Drittländern, sollen bis zum 30. Juni 2026 als delegierte Rechtsakte erscheinen.

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