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Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)

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Das Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG) definiert Musterverfahren, mit denen geschädigte Anleger leichter und schneller Schadensersatzanprüche gelten machen können.

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