Definition des Begriffs
Die Börsenzulassungs-Verordnung (BörsZulV), vollständig bezeichnet als "Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt einer Wertpapierbörse", ist eine deutsche Rechtsverordnung auf Bundesebene. Sie wurde erstmals am 15. April 1987 erlassen und zuletzt in der Neufassung vom 9. September 1998 bekannt gemacht. Die jüngste Änderung erfolgte durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. Februar 2026.
Die BörsZulV konkretisiert die Vorgaben des Börsengesetzes (BörsG) und regelt detailliert die Voraussetzungen, das Verfahren und die Folgepflichten für die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt an deutschen Wertpapierbörsen. Sie bildet damit einen zentralen Bestandteil des deutschen Kapitalmarktrechts und dient dem Anlegerschutz sowie der Marktintegrität.
Einordnung der Relevanz
Die BörsZulV ist rechtsverbindlich für alle Emittenten, die den Zugang zum regulierten Markt einer deutschen Börse anstreben. Sie steht im Zusammenhang mit weiteren Regelwerken wie der EU-Prospektverordnung (EU) 2017/1129, dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie den Transparenzpflichten nach MiFID II. Innerhalb des regulierten Marktes differenzieren die deutschen Börsen zwischen den Transparenzsegmenten General Standard und Prime Standard, die jeweils unterschiedliche Anforderungen an die laufende Publizität stellen.
Betroffene
Von der BörsZulV betroffen sind insbesondere:
Anforderungen und Pflichten
Die BörsZulV stellt folgende zentrale Anforderungen:
1. Zulassungsvoraussetzungen
2. Zulassungsverfahren
3. Folgepflichten
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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