Definition des Begriffs
NDF steht für Non-deliverable forward, auf Deutsch nicht lieferbares Devisentermingeschäft. Der Begriff bezeichnet ein außerbörsliches Fremdwährungsderivat, bei dem zwei Parteien einen Wechselkurs, einen Nominalbetrag, ein Fixingdatum und ein Fälligkeitsdatum vereinbaren, ohne die zugrunde liegenden Währungen physisch auszutauschen. Am Fälligkeitstag wird nur die Differenz zwischen vereinbartem Terminkurs und festgestelltem Referenzkurs bar ausgeglichen. Die Zahlung erfolgt regelmäßig in einer frei konvertierbaren Währung, häufig US-Dollar. NDFs werden vor allem genutzt, wenn eine Währung Kapitalverkehrsbeschränkungen, eingeschränkter Konvertibilität oder lokalen Marktbarrieren unterliegt. Regulatorisch sind NDFs als Devisenderivate relevant und berühren Markt-, Gegenparteien-, Abwicklungs- und Dokumentationsrisiken.
Vorkommen und Verwendung
NDFs kommen im internationalen Devisenhandel, im Treasury von Unternehmen, bei Banken, Asset Managern und institutionellen Investoren vor. Sie dienen zur Absicherung oder Steuerung von Währungsrisiken in Märkten, in denen eine physische Lieferung der lokalen Währung nicht praktikabel oder nicht zulässig ist.
Kernbereiche sind:
Relevanz
NDFs ermöglichen die Absicherung von Währungsrisiken, ohne auf lokale Zahlungs- oder Lieferinfrastrukturen angewiesen zu sein. Gleichzeitig können sie Liquiditäts-, Bewertungs- und Basisrisiken erzeugen, weil der Referenzkurs vom tatsächlich wirtschaftlich relevanten Kurs abweichen kann. Für Institute sind NDFs relevant für Marktpreisrisikomodelle, Kreditrisikominderung, Collateral Management und Derivatemeldungen. In Stressphasen können eingeschränkte Marktliquidität, volatile Fixings und Veränderungen lokaler Kapitalverkehrsregeln zu erhöhten Risiken führen.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
Relevante Regelwerke betreffen OTC-Derivate, Derivatemeldungen, Risikominderungstechniken, Eigenmittelunterlegung, Marktmissbrauchsprävention und interne Produktfreigaben. Vertraglich werden NDFs häufig über standardisierte Rahmenverträge dokumentiert. Wesentliche Kontrollen betreffen Referenzdatenqualität, unabhängige Bewertung, Gegenparteienlimits, Sicherheitenprozesse, Rechtsprüfung und Notfallverfahren bei Marktstörungen umfassend.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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