Personalisierte Sicherheitsmerkmale sind Merkmale, die die Bank einem Teilnehmer zur Authentifizierung zur Verfügung stellt. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine persönliche Indentifikationsnummer (PIN) oder eine Transaktionsnummer (TAN) handeln. Im Rahmen der Delegierten Verordnung zur Starkenkundenauthentifizierung (Del. VO (EU) 2018/389) hat die Europäische Kommission Anforderungen für Schutzmaßnahmen formuliert, um die Vertraulichkeit und die Integrität der personalisierten Sicherheitsmerkmale zu gewährleisten.
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