Definition des Begriffs
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die EU-Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 und trat am 16. Januar 2023 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD, Richtlinie 2014/95/EU) und erweitert die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich. Ziel der CSRD ist es, die Qualität, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit von Nachhaltigkeitsinformationen im europäischen Finanzsektor zu verbessern. Unternehmen sollen transparent über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung berichten sowie über die Risiken, die sich aus Nachhaltigkeitsaspekten für das Unternehmen ergeben.
Die Richtlinie führt einheitliche European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ein, die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt werden. Sie verpflichtet betroffene Unternehmen zur strukturierten Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) sowie zur Prüfung der Berichterstattung durch unabhängige Prüfer.
Einordnung der Relevanz
Die CSRD ist Teil des European Green Deal und des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Sie steht in direktem Zusammenhang mit der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 und der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 (SFDR). Die Richtlinie sollte von den Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Im Februar 2025 schlug die Europäische Kommission im Rahmen des Omnibus-I-Pakets Vereinfachungen vor, die den Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern beschränken.
Betroffene
Von der CSRD sind grundsätzlich folgende Unternehmen betroffen:
Das Omnibus-I-Paket reduziert den Anwendungsbereich erheblich, sodass künftig primär Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern berichtspflichtig sind.
Anforderungen und Pflichten
1. Berichterstattungspflichten
2. Inhalte der Berichterstattung
3. Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG)
4. Prüfung und Assurance
5. Digitalisierung
Weitere Informationen
Die ESRS wurden am 31. Juli 2023 von der Europäischen Kommission als delegierte Rechtsakte verabschiedet und am 22. Dezember 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie umfassen zwölf sektorübergreifende Standards (ESRS 1 und 2 sowie zehn themenspezifische Standards zu Umwelt, Soziales und Governance). Sektorspezifische Standards sollen folgen. Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht verzögerte sich. Ein Referentenentwurf für ein CSRD-Umsetzungsgesetz wurde im Frühjahr 2025 vorgelegt.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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