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Payment Services Directive II (PSD II)

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Definition des Begriffs

Die Payment Services Directive II, abgekürzt PSD II, ist die Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt. Sie wurde am 25. November 2015 erlassen, trat 2016 in Kraft und war im Wesentlichen ab dem 13. Januar 2018 anzuwenden. Der Rechtsakt ersetzte die erste Zahlungsdiensterichtlinie und harmonisiert zentrale Regeln für Zahlungsdienstleister, Zahlungsdienste und Nutzerrechte in der Europäischen Union. Ziel sind mehr Wettbewerb, höhere Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr und ein einheitlicher Rahmen für neue digitale Zahlungsdienste. Wesentliche Neuerungen betreffen Kontoinformationsdienste, Zahlungsauslösedienste und starke Kundenauthentifizierung.

 

Einordnung der Relevanz

PSD II ist ein Kernbestandteil des europäischen Zahlungsverkehrsrechts. Die Richtlinie steht in Verbindung mit nationalen Umsetzungsgesetzen, technischen Regulierungsstandards, Geldwäschevorgaben, Datenschutzrecht und Aufsichtsvorgaben für Zahlungsinstitute. Sie prägt Open Banking, weil kontoführende Zahlungsdienstleister bestimmten Drittanbietern über sichere Schnittstellen Zugang zu Zahlungskonten ermöglichen müssen, sofern der Kunde zustimmt.

 

Betroffene

Betroffen sind Banken, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute, Kontoinformationsdienstleister, Zahlungsauslösedienstleister, Händler und Zahlungsdienstnutzer. Erfasst werden insbesondere Zahlungskonten, Onlinezahlungen, Kartenzahlungen, Überweisungen, Lastschriften und bestimmte mobile Zahlungsdienste. Ausnahmen bestehen für begrenzte Netze, bestimmte Handelsvertretermodelle, technische Dienstleister ohne Besitz von Kundengeldern und weitere Sonderfälle.

 

Anforderungen und Pflichten

Zentrale Anforderungen sind:

  1. Zulassung und Aufsicht
    • Zahlungsinstitute benötigen Erlaubnis, organisatorische Anforderungen, Eigenmittel und Sicherungsmechanismen.
  2. Informationspflichten
    • Nutzer erhalten klare Angaben zu Entgelten, Ausführungsfristen, Wechselkursen, Haftung und Beschwerdewegen.
  3. Sicherheitsanforderungen
    • starke Kundenauthentifizierung, Betrugsüberwachung und Meldepflichten für schwerwiegende Sicherheitsvorfälle.
  4. Zugang zu Zahlungskonten
    • regulierter Zugriff für zugelassene Drittanbieter über sichere Kommunikation.
  5. Haftung und Erstattung
    • Regeln für nicht autorisierte Zahlungen, fehlerhafte Ausführung und Erstattungsansprüche.

 

Weitere Informationen

Die PSD II wird durch delegierte Rechtsakte und technische Regulierungsstandards konkretisiert, insbesondere zu starker Kundenauthentifizierung und sicherer Kommunikation. Zuständig sind nationale Aufsichtsbehörden, Zentralbanken und europäische Aufsichtsstrukturen. Die Richtlinie bildet zugleich die Grundlage für die Weiterentwicklung des europäischen Zahlungsverkehrsrechts, einschließlich neuer Vorschläge zu Zahlungsdiensten, Betrugsprävention und Open Finance.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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