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Financial Conglomerates Directive (FICOD)

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Definition des Begriffs

FICOD steht für Financial Conglomerates Directive. Gemeint ist die Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen in einem Finanzkonglomerat. Die Richtlinie trat am 11. Februar 2003 in Kraft und war bis zum 10. August 2004 in nationales Recht umzusetzen. Ziel ist eine ergänzende gruppenweite Aufsicht über Finanzgruppen, die in mehreren Finanzsektoren tätig sind, insbesondere Bankgeschäft, Wertpapierdienstleistungen und Versicherung. Sie soll Risiken aus komplexen Gruppenstrukturen, Mehrfachverwendung von Kapital, Risikokonzentrationen, gruppeninternen Geschäften und Aufsichtslücken zwischen sektoralen Regimen begrenzen.

 

Einordnung der Relevanz

FICOD ergänzt sektorale Aufsichtsregime wie Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht und Wertpapieraufsicht. Die Richtlinie schafft keine eigenständige Vollaufsicht über jedes Gruppenunternehmen, sondern eine zusätzliche Sicht auf gruppenweite Risiken. Sie steht in engem Zusammenhang mit CRR, CRD, Solvency II, MiFID-Regelungen und nationalen Umsetzungsvorschriften. Nach der Finanzkrise wurde der Rahmen durch die Richtlinie 2011/89/EU angepasst, insbesondere zur besseren Erfassung von Mutterunternehmen und gemischten Finanzholdinggesellschaften.

 

Betroffene

Betroffen sind Finanzkonglomerate, also Gruppen, die erhebliche Tätigkeiten in mindestens zwei Finanzsektoren verbinden. Dazu zählen insbesondere Gruppen mit Kreditinstituten, Wertpapierfirmen, Versicherungsunternehmen, Rückversicherungsunternehmen oder gemischten Finanzholdinggesellschaften. Relevante Adressaten sind außerdem zuständige Aufsichtsbehörden und der benannte Koordinator, der die zusätzliche Aufsicht über das Konglomerat abstimmt. Für betroffene Gruppen führt FICOD praktisch zu zusätzlichen Melde-, Steuerungs- und Abstimmungsanforderungen oberhalb der Einzelinstitutsaufsicht.

 

Anforderungen und Pflichten

  1. Kapitalausstattung

    • Prüfung der zusätzlichen Kapitaladäquanz auf Konglomeratsebene.
    • Vermeidung mehrfacher Kapitalanrechnung innerhalb der Gruppe.
  2. Risikosteuerung und Governance

    • Angemessene interne Kontrollsysteme und Risikomanagementverfahren.
    • Anforderungen an Geschäftsleitung, Organisation und gruppenweite Steuerung.
  3. Risikokonzentrationen und gruppeninterne Geschäfte

    • Überwachung bedeutender Risikokonzentrationen.
    • Meldung und Kontrolle wesentlicher Intra-Group Transactions.
  4. Aufsichtliche Koordination

    • Benennung eines Koordinators für die zusätzliche Aufsicht.
    • Informationsaustausch zwischen betroffenen Aufsichtsbehörden.

 

Weitere Informationen

FICOD wird durch technische Standards, Leitlinien und Meldevorgaben konkretisiert. Seit Ende 2023 gelten neue technische Durchführungsstandards für Meldetemplates zu Risikokonzentrationen und gruppeninternen Transaktionen. In der EU wirken nationale Aufsichtsbehörden, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie gemeinsame Ausschussstrukturen an der Fortentwicklung mit.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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