Definition des Begriffs
ALMM steht für Additional Liquidity Monitoring Metrics, auf Deutsch zusätzliche Liquiditätsüberwachungskennzahlen. Der Begriff bezeichnet ein aufsichtsrechtliches Meldeverfahren für Kreditinstitute, mit dem Aufsichtsbehörden ergänzende Informationen zum Liquiditätsrisiko und Refinanzierungsprofil erhalten. ALMM ergänzt quantitative Mindeststandards wie Liquidity Coverage Ratio und Net Stable Funding Ratio. Die Kennzahlen beruhen auf dem europäischen Aufsichtsberichtswesen nach der Capital Requirements Regulation und den technischen Durchführungsstandards zur Meldung aufsichtlicher Informationen. Inhaltlich knüpfen sie an die Liquiditätsüberwachung des Baseler Rahmenwerks an. Die Meldungen liefern granularere Daten zu Zahlungsströmen, Sicherheiten und Refinanzierungsquellen.
Vorkommen und Verwendung
ALMM werden von meldepflichtigen Instituten an die zuständigen Aufsichtsbehörden übermittelt. In der Bankenunion erfolgt die Nutzung durch nationale Aufseher, die Europäische Zentralbank und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde im Rahmen harmonisierter Datenformate. Die Meldung erfolgt grundsätzlich regelmäßig, häufig monatlich, wobei Umfang und Häufigkeit von Institutsgröße, Komplexität und regulatorischer Einstufung abhängen können.
Typische Prüffelder sind:
Relevanz
ALMM sind für das Liquiditätsrisikomanagement wesentlich, weil sie Risiken sichtbar machen, die in LCR und NSFR nicht vollständig abgebildet werden. Dazu zählen Laufzeitinkongruenzen, Abhängigkeiten von einzelnen Geldgebern, Marktstress bei Refinanzierungskosten und kurzfristige Anschlussfinanzierungsrisiken. Für Institute beeinflussen die Kennzahlen interne Steuerung, Meldeprozesse, Datenqualität und Frühwarnindikatoren. Für Aufsichtsbehörden unterstützen sie die laufende Überwachung, den aufsichtlichen Überprüfungsprozess und die Einschätzung, ob zusätzliche Liquiditätspuffer oder risikomindernde Maßnahmen erforderlich sind.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen sind insbesondere die Capital Requirements Regulation, Artikel 415 zur Liquiditätsmeldung, sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 mit Meldebögen und Ausfüllhinweisen. Frühere Anforderungen wurden über die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 umgesetzt. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde entwickelt technische Standards, Validierungsregeln und Datenpunktmodelle. ALMM sind nicht für die öffentliche Offenlegung bestimmt, sondern dienen der aufsichtlichen Analyse und dem Dialog zwischen Institut und Aufsicht.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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