Definition des Begriffs
ECMS steht für Eurosystem Collateral Management System, auf Deutsch Sicherheitenverwaltungssystem des Eurosystems. Es ist ein harmonisiertes Verfahren und IT-System für die Mobilisierung, Verwaltung und Bewertung von Sicherheiten in Kreditgeschäften des Eurosystems. Das System ging am 16. Juni 2025 in Betrieb und ersetzte die zuvor getrennten Sicherheitenverwaltungssysteme der nationalen Zentralbanken des Euroraums. Rechtlich ist ECMS vor allem in der Leitlinie (EU) 2024/3129 der Europäischen Zentralbank, ECB/2024/22, verankert. Ziel ist eine einheitliche Abwicklung inländischer und grenzüberschreitender Sicherheitenprozesse.
Vorkommen und Verwendung
ECMS wird von den nationalen Zentralbanken des Eurosystems und von zugelassenen Geschäftspartnern genutzt. Geschäftspartner sind Institute, die an geldpolitischen Kreditgeschäften teilnehmen oder Zentralbankkredit, etwa Innertageskredit, gegen notenbankfähige Sicherheiten verwenden.
Zentrale Verwendungsbereiche sind:
Relevanz
ECMS erhöht die operative Vereinheitlichung des geldpolitischen Sicherheitenrahmens im Euroraum. Für Institute bedeutet das System standardisierte Prozesse, einheitliche Nachrichtenformate und klarere Transparenz über verfügbare Sicherheiten und Kreditpositionen. Die Relevanz reicht über einzelne Refinanzierungsgeschäfte hinaus, weil Sicherheitenqualität, Bewertungsabschläge und Verfügbarkeit unmittelbar auf Liquiditätssteuerung, Treasury-Prozesse und Zentralbankfähigkeit von Vermögenswerten wirken. ECMS unterstützt außerdem die grenzüberschreitende Nutzung von Sicherheiten und ergänzt die Marktinfrastruktur des Eurosystems.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
Wesentliche Grundlagen sind die Leitlinie (EU) 2024/3129, insbesondere die Vorgaben zu Konten, Poolstruktur, Mobilisierung, Demobilisierung und täglicher Sicherheitenverwaltung, sowie die geldpolitische Rahmenleitlinie (EU) 2015/510. Beteiligt sind die Europäische Zentralbank, die nationalen Zentralbanken, zugelassene Geschäftspartner, Zentralverwahrer, Wertpapierliefer- und Abwicklungssysteme sowie Anbieter von Triparty-Sicherheitenverwaltung. Die Umstellung erforderte technische Anbindungen, Nutzertests und Anpassungen interner Treasury-, Melde- und Sicherheitenprozesse.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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