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Foreign Exchange Swap (FXS)

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Definition des Begriffs

FXS steht für Foreign Exchange Swap, auf Deutsch Devisenswap. Der Begriff bezeichnet ein vertraglich verbundenes Devisengeschäft aus einem Kassageschäft und einem gegenläufigen Termingeschäft in demselben Währungspaar. Eine Partei kauft oder verkauft eine Währung zum Kassakurs und verpflichtet sich zugleich, sie zu einem späteren Termin zu einem vereinbarten Terminkurs zurückzutauschen. Der Zweck liegt meist in der kurzfristigen Liquiditätssteuerung, der Absicherung von Währungspositionen oder der Refinanzierung in Fremdwährung. Devisenswaps gehören zu außerbörslichen Derivaten und werden im Rahmen von Marktinfrastruktur-, Melde- und Risikomanagementvorgaben erfasst.

 

Vorkommen und Verwendung

FXS werden von Banken, Zentralbanken, Unternehmen, Investmentfonds und anderen Marktteilnehmern eingesetzt. Die Laufzeiten reichen häufig von einem Tag bis zu mehreren Monaten; längere Laufzeiten sind möglich. Typische Anwendungsbereiche sind:

  1. Liquiditätsausgleich in verschiedenen Währungen, etwa zur Deckung kurzfristiger Zahlungsströme;
  2. Absicherung bestehender Fremdwährungsbestände gegen Wechselkurs- und Zinsänderungen;
  3. Refinanzierung von Wertpapierpositionen oder Handelsbüchern in einer anderen Währung;
  4. geldpolitische Operationen von Zentralbanken, wenn Fremdwährungsliquidität bereitgestellt oder abgeschöpft wird.

 

Relevanz

Für Finanzinstitute beeinflussen FXS Liquiditätskennzahlen, Gegenparteirisiken und die Steuerung offener Währungspositionen. Der Marktwert eines Swaps ergibt sich aus Kassakurs, Terminkurs, Restlaufzeit, Zinsdifferenz der beteiligten Währungen und Bonität der Gegenpartei. In der Rechnungslegung kann die Abbildung als Sicherungsbeziehung relevant sein, sofern die Voraussetzungen für Hedge Accounting erfüllt sind. Im Aufsichtsrecht stehen vor allem Meldungen, Besicherung, Risikokontrollen und operationale Abwicklung im Vordergrund.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

Ein Unternehmen mit Euro-Einnahmen und künftigem US-Dollar-Zahlungsbedarf kann Euro gegen US-Dollar kaufen und den Rücktausch für einen späteren Termin festlegen. Verwandte Begriffe sind:

  1. Devisentermingeschäft: einfacher Terminkauf oder Terminverkauf einer Währung ohne gleichzeitiges Kassageschäft;
  2. FX Spot: Kassageschäft mit kurzfristiger Erfüllung;
  3. Cross-Currency-Swap: längerfristiger Austausch von Kapitalbeträgen und Zinszahlungen in unterschiedlichen Währungen.

 

Weitere Informationen

Relevante Rahmenwerke betreffen insbesondere Derivatehandel, Transaktionsmeldungen, zentrale Gegenparteien, bilaterale Besicherung und interne Risikomodelle. In der Europäischen Union können unter anderem EMIR, MiFIR, CRR, nationale handelsrechtliche Vorgaben und geldpolitische Regelwerke einschlägig sein. Für Institute sind eine eindeutige Produktklassifikation, dokumentierte Bewertungsmethoden, Limitsysteme, Stresstests und eine robuste Abwicklung wesentlich. FXS sind keine eigenständige Kreditaufnahme, können wirtschaftlich jedoch eine kurzfristige Fremdwährungsfinanzierung abbilden und deshalb relevante Liquiditäts-, Marktpreis- und Kontrahentenrisiken erzeugen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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