Definition des Begriffs
Das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) ist ein deutsches Umsetzungsgesetz zur Aktionärsrechterichtlinie (EU) 2017/828, das die Mitwirkung von Aktionären bei börsennotierten Gesellschaften stärken soll. Es trat im Wesentlichen am 1. Januar 2020 in Kraft und ändert insbesondere das Aktiengesetz (AktG) sowie weitere kapitalmarktrechtliche Vorschriften.
Ziel des ARUG II ist es, die Transparenz, langfristige Aktionärsbeteiligung und Corporate Governance zu verbessern. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Identifikation von Aktionären, die Kommunikation zwischen Gesellschaft und Anteilseignern sowie die Kontrolle von Vergütungssystemen und Geschäften mit nahestehenden Unternehmen oder Personen.
Das Gesetz setzt europäische Vorgaben in nationales Recht um und ergänzt bestehende Regelwerke im Bereich der Kapitalmarkt- und Unternehmensregulierung.
Einordnung der Relevanz
Das ARUG II ist ein zentraler Baustein zur Stärkung der Aktionärsrechte und der Unternehmensführung in börsennotierten Gesellschaften in Deutschland. Es wirkt sich unmittelbar auf die Interaktion zwischen Emittenten, Intermediären und Investoren aus und hat zugleich Bedeutung für die Transparenz am Kapitalmarkt.
Betroffene
Betroffen sind insbesondere:
Anforderungen und Pflichten
Das ARUG II führt eine Vielzahl verbindlicher Anforderungen ein:
Aktionärsidentifikation und Kommunikation
Say-on-Pay Regelungen
Related Party Transactions (RPT)
Transparenzpflichten für institutionelle Investoren und Vermögensverwalter
Pflichten für Stimmrechtsberater
Letzte Entwicklungen und Übergangsfristen
Weitere Informationen
Das ARUG II steht im engen Zusammenhang mit weiteren kapitalmarktrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Regelwerken, insbesondere:
Es ist zudem Teil eines umfassenderen europäischen Rahmens zur Förderung nachhaltiger und langfristiger Unternehmensführung.
Detaillierte Informationen, Anwendungsbeispiele, Übergangsregelungen sowie aktuelle Konsultationen finden sich auf Regupedia unter: https://www.regupedia.de/
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