Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der europäischen Aktionärsrechterichtlinie vom 30.07.2009 soll die Aktionärsinformation bei börsennotierten Gesellschaften verbessern und die grenzüberschreitende Ausübung von Aktionärsrechten erleichtern. Mit dem ARUG wurden mehrere Gesetze, z.B. das Aktiengesetz und das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, geändert.
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