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Payment Institution (PI)

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Definition des Begriffs

PI steht für Payment Institution, auf Deutsch Zahlungsinstitut. Der Begriff bezeichnet ein Unternehmen, das Zahlungsdienste gewerblich erbringt, ohne Kreditinstitut zu sein. Zahlungsinstitute benötigen eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis und unterliegen im Europäischen Wirtschaftsraum dem Zahlungsdiensterahmen der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie sowie den jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetzen, in Deutschland dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Das Verfahren umfasst Zulassung, laufende Aufsicht, organisatorische Pflichten und Anforderungen an die sichere Abwicklung von Zahlungen. Es grenzt Zahlungsdienste von Einlagengeschäft und Kreditvergabe ab.

 

Vorkommen und Verwendung

Die Bezeichnung PI wird vor allem in Regulierung, Aufsicht, Compliance, Zahlungsverkehr und FinTech-Geschäftsmodellen verwendet. Ein Zahlungsinstitut kann je nach Erlaubnisumfang unter anderem folgende Dienste anbieten:

  1. Zahlungskontendienste, etwa Einzahlungen, Auszahlungen und Kontoführung für Zahlungsvorgänge.
  2. Ausführung von Zahlungsvorgängen, darunter Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen.
  3. Zahlungsauslösedienste, bei denen ein Zahlungsauftrag über ein fremdes Zahlungskonto angestoßen wird.
  4. Kontoinformationsdienste, bei denen aggregierte Kontodaten bereitgestellt werden.
  5. Finanztransfergeschäfte, bei denen Gelder ohne klassisches Zahlungskonto übermittelt werden.

Zuständig sind nationale Aufsichtsbehörden. Sie prüfen Erlaubnisanträge, Geschäftsleiter, Anfangskapital, Sicherungsmaßnahmen für Kundengelder, Auslagerungen, IT-Kontrollen, Notfallkonzepte und Geldwäscheprävention. Nach der Zulassung kann ein Zahlungsinstitut seine Dienste unter bestimmten Voraussetzungen grenzüberschreitend im Europäischen Wirtschaftsraum anbieten.

 

Relevanz

Payment Institutions prägen den europäischen Zahlungsverkehr, weil sie Wettbewerb neben Banken ermöglichen und digitale Zahlungsdienste rechtlich einordnen. Für betroffene Unternehmen hat der Status unmittelbare Folgen. Ohne Erlaubnis dürfen erlaubnispflichtige Zahlungsdienste nicht erbracht werden. Die Zulassung bestimmt zugleich, welche Dienstleistungen angeboten werden dürfen, welche Eigenmittel vorzuhalten sind und welche Meldepflichten gelten. Im laufenden Betrieb sind Risikomanagement, Beschwerdebearbeitung, Betrugsprävention und Schutz sensibler Zahlungsdaten zentral. Verstöße können zu Aufsichtsmaßnahmen, Geschäftsbegrenzungen oder zum Entzug der Erlaubnis führen.

 

Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

  • Zahlungsinstitut, deutsche Bezeichnung für Payment Institution.
  • E-Geld-Institut, ein Institut zur Ausgabe elektronischen Geldes mit eigenem Erlaubnistatbestand.
  • AIS und PIS, Kontoinformationsdienst und Zahlungsauslösedienst.
  • PSP, Payment Service Provider, als weiter gefasster Begriff für Zahlungsdienstleister.
  • Open Banking, regulierter Zugriff auf Zahlungskonten über sichere Schnittstellen.

 

Weitere Informationen

Rechtliche Bezugspunkte sind insbesondere die Zahlungsdiensterichtlinie, nationale Zahlungsdiensteaufsichtsgesetze, geldwäscherechtliche Vorgaben und technische Sicherheitsanforderungen für starke Kundenauthentifizierung. Ergänzend wirken Anforderungen an Auslagerungen, Informationssicherheit, operationelle Resilienz, Verbraucherinformation und Transparenz von Entgelten.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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