Definition des Begriffs
EBC steht für European Banking Committee, auf Deutsch Europäischer Bankenausschuss. Der Ausschuss wurde durch den Beschluss 2004/10/EG der Europäischen Kommission vom 5. November 2003 eingerichtet. Er ist ein Gremium im europäischen Bankenregulierungsprozess und erfüllt beratende sowie komitologische Funktionen. Komitologie bezeichnet EU-Verfahren, in denen Ausschüsse der Mitgliedstaaten die Europäische Kommission bei Durchführungsmaßnahmen unterstützen. Ziel des EBC ist es, die Kommission bei politischen Fragen zu Banktätigkeiten zu beraten und bei der Annahme von Durchführungsmaßnahmen zu EU-Bankenvorschriften mitzuwirken.
Vorkommen und Verwendung
Der Begriff EBC wird vor allem im Zusammenhang mit europäischer Bankenregulierung, EU-Gesetzgebungsverfahren und Durchführungsvorschriften verwendet. Der Ausschuss wird von der Europäischen Kommission geleitet. Den Vorsitz führt ein hochrangiger Vertreter der Kommission; das Sekretariat liegt ebenfalls bei der Kommission. Die Mitglieder sind hochrangige Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, überwiegend aus Finanzministerien. Beobachter der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der EFTA-Staaten und von Kandidatenländern können teilnehmen. Weitere Sachverständige können bei Bedarf eingeladen werden. Der Ausschuss tagt üblicherweise mehrmals jährlich.
Relevanz
Der EBC ist relevant, weil viele bankaufsichtliche Vorgaben auf EU-Ebene entstehen und später durch Detailregelungen konkretisiert werden. Der Ausschuss bildet eine Schnittstelle zwischen Kommission und Mitgliedstaaten. Dadurch können nationale Verwaltungsperspektiven in die Ausarbeitung und Durchführung europäischer Bankenvorschriften einfließen. Für Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Finanzgruppen ist die Arbeit des EBC mittelbar bedeutsam, wenn Durchführungsmaßnahmen zu Eigenmitteln, Liquidität, Governance, Aufsichtsmeldungen oder Marktzugang vorbereitet werden. Der Ausschuss ersetzt keine Aufsichtsbehörde und trifft keine Einzelfallentscheidungen über Institute.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage ist der Kommissionsbeschluss 2004/10/EG zur Einsetzung des European Banking Committee. Inhaltlich steht der Ausschuss im Zusammenhang mit dem EU-Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen, der Bankenunion und dem europäischen Aufsichtsrahmen. Seine Geschäftsordnung wurde im Jahr 2014 angepasst. Die praktische Bedeutung liegt vor allem in Koordination, Beratung und Unterstützung der Kommission bei der Weiterentwicklung des europäischen Bankenrechts. In der Regulierungspraxis ergänzt der EBC technische Arbeiten anderer Stellen, ohne deren Mandate zu übernehmen.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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