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Exposure at Default (EaD)

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Definition des Begriffs

Exposure at Default bezeichnet den voraussichtlichen Forderungsbetrag gegenüber einem Schuldner zum Zeitpunkt des Ausfalls. EaD stellt einen zentralen Risikoparameter im Rahmen der Eigenkapitalunterlegung nach Basel II, Basel III und der europäischen Eigenkapitalverordnung (CRR) dar. Der Parameter quantifiziert das Kreditrisiko, dem ein Institut im Ausfallfall tatsächlich ausgesetzt ist. Bei Bilanzpositionen entspricht EaD in der Regel dem Nominalbetrag der Forderung. Bei außerbilanziellen Positionen wie Kreditlinien oder Zusagen muss der potenzielle künftige Inanspruchnahmebetrag geschätzt werden. EaD bildet zusammen mit der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und der Verlustquote bei Ausfall (LGD) die Grundlage für die Berechnung des erwarteten Verlusts und der risikogewichteten Aktiva.

 

Vorkommen und Verwendung

EaD wird von Kreditinstituten im Rahmen der auf internen Ratings basierenden Ansätze (IRB-Ansätze) zur Kreditrisikomessung verwendet. Die Anwendung erfolgt sowohl im Basisansatz (F-IRB) als auch im fortgeschrittenen Ansatz (A-IRB). Im F-IRB geben aufsichtliche Vorgaben die Berechnung weitgehend vor, während im A-IRB Institute eigene Schätzmodelle einsetzen dürfen, sofern diese von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt wurden. Die Ermittlung von EaD umfasst:

  • Bilanzwirksame Forderungen: Bemessung anhand des aktuellen Buchwerts
  • Außerbilanzielle Geschäfte: Anwendung von Kreditumrechnungsfaktoren (CCF) auf nicht in Anspruch genommene Kreditlinien oder Garantien
  • Derivate: Berechnung des potenziellen künftigen Exposures mittels Standardansätzen oder interner Modelle

 

Relevanz

EaD beeinflusst die regulatorische Eigenkapitalanforderung von Banken unmittelbar. Jede Abweichung in der EaD-Schätzung wirkt sich direkt auf die risikogewichteten Aktiva und damit auf die erforderliche Eigenmittelunterlegung aus. Institute müssen EaD konservativ schätzen und auf Grundlage historischer Daten sowie zukunftsorientierter Szenarien validieren. Die Aufsichtsbehörden, insbesondere die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die nationalen Aufseher, prüfen im Rahmen des Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) die Angemessenheit der verwendeten EaD-Modelle. Eine fehlerhafte EaD-Schätzung kann zu unzureichender Risikovorsorge und systemischen Risiken führen.

 

Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Credit Exposure (CE): alternative Bezeichnung für das Kreditengagement zum Ausfallzeitpunkt
  • Conversion Factor (CF): Umrechnungsfaktor für außerbilanzielle Positionen
  • Loan Equivalent (LEQ): Kennzahl zur Quantifizierung der voraussichtlichen Inanspruchnahme

 

Weitere Informationen

Die rechtlichen Grundlagen für EaD finden sich in Artikel 166 und 181 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR). Die EBA hat ergänzende technische Standards und Leitlinien zur Schätzung von EaD im Rahmen des IRB-Ansatzes veröffentlicht. EaD ist eng mit den weiteren Risikoparametern PD und LGD verknüpft und bildet gemeinsam mit diesen die Grundlage für die Berechnung des erwarteten Verlusts (EL) sowie der regulatorischen Kapitalanforderungen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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