Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) wurde auf der Grundlage der EBA-Verordnung gegründet. Sie ist neben der ESMA und der EIOPA eine der drei Säulen der European Supervisory Authorities (ESA). Aufgabe der EBA ist es ein wirksames und kohärentes Maß an Regulierung und Beaufsichtigung im europäischen Bankensektor zu gewährleisten.
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