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Europäische Investitionsbank (EIB)

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Definition des Begriffs

Die Europäische Investitionsbank (EIB, englisch: European Investment Bank, EIB) ist die Bank der Europäischen Union und das weltweit größte multilaterale Finanzierungsinstitut. Sie wurde 1958 durch die Römischen Verträge gegründet und hat ihren Sitz seit 1968 in Luxemburg. Die EIB besitzt eigene Rechtspersönlichkeit gemäß Artikel 308 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und steht als finanzielle Sondereinrichtung neben den Organen der EU. Sie ist nicht an Weisungen der Europäischen Kommission oder des Europäischen Parlaments gebunden, konsultiert diese Organe jedoch regelmäßig. Kapitaleigner der EIB sind ausschließlich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das gezeichnete Kapital beträgt 249 Milliarden Euro (Stand 2023), wovon gemäß Satzung mindestens 5 Prozent eingezahlt sind. Gemeinsam mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF), der insbesondere kleine und mittlere Unternehmen fördert, bildet sie seit dem Jahr 2000 die EIB-Gruppe.

Aufgaben

Die vorrangige Aufgabe der EIB ist die Förderung der Ziele der Europäischen Union durch langfristige Finanzierungen, die zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der EU beitragen. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus Artikel 309 AEUV, der Satzung der EIB sowie aus Mandaten, die ihr durch Beschlüsse des Europäischen Rates übertragen werden. Zu ihren Kernaufgaben gehören:

  • Vergabe von Darlehen und Bürgschaften an öffentliche und private Institutionen in Übereinstimmung mit den politischen Zielen der EU.
  • Finanzierung von Projekten zur Förderung der Regionalentwicklung und Kohäsion, insbesondere zur Verbesserung des innereuropäischen wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts.
  • Unterstützung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit sowie Umsetzung der Lissabon-Strategie.
  • Ausbau Transeuropäischer Netze (TEN) und der dazugehörigen Zugangsnetze im Bereich Verkehr, Energie und digitale Infrastruktur.
  • Förderung von Umwelt- und Klimaschutzprojekten, insbesondere erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Seit November 2019 finanziert die EIB keine fossilen Energieprojekte ohne CO2-Minderung mehr.
  • Unterstützung der Entwicklungs- und Kooperationspolitik der EU gegenüber Partnerländern, insbesondere im Mittelmeerraum, in den AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) und in den östlichen Partnerländern.
  • Aufnahme von Anleihen an den internationalen Kapitalmärkten zur Refinanzierung der Darlehensvergabe.

Die EIB betreibt damit Wirtschaftspolitik durch Kreditvergabe und flankiert andere EU-Fördermaßnahmen. Etwa 90 Prozent der Darlehen werden innerhalb der EU vergeben, die verbleibenden 10 Prozent außerhalb der Union im Rahmen der EU-Außenbeziehungen.

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten der EIB erstrecken sich auf die Finanzierung von Projekten, die einen klaren Beitrag zu den Zielen der Europäischen Union leisten. Dazu zählen insbesondere:

  • Direkte Darlehensvergabe bei Projekten über 25 Millionen Euro, bei kleineren Darlehen Eröffnung von Kreditlinien für Finanzinstitute.
  • Mischfinanzierung, bei der EIB-Finanzierungen mit weiteren Investitionen kombiniert werden.
  • Beratung und technische Hilfe zur Steigerung der Wertschöpfung und Investitionsreife von Projekten.
  • Finanzierung von Maßnahmen gegen den Klimawandel, wobei die EIB als eine der weltweit wichtigsten Geldgeberinnen für den Klimaschutz gilt.
  • Unterstützung von Krisenbewältigungsmaßnahmen, etwa im Rahmen der Covid-19-Pandemie oder zur Stärkung der wirtschaftlichen Resilienz in Regionen außerhalb der EU, die von der Flüchtlingskrise betroffen sind.
  • Umsetzung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), der Teil der Investitionsoffensive für Europa ist und bis 2020 Investitionen von 500 Milliarden Euro angestoßen hat.

Die EIB-Gruppe agiert seit Januar 2022 mit einem spezialisierten Geschäftsbereich, EIB Global, der für Finanzierungen außerhalb der EU zuständig ist und eng mit Team Europa zusammenarbeitet.

Relevanz

Die EIB ist ein zentrales Finanzierungsinstrument der Europäischen Union und spielt eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung europäischer Wachstums-, Klima- und Entwicklungsziele. Mit einem jährlichen Finanzierungsvolumen von über 60 Milliarden Euro (2011: 61 Milliarden Euro, davon 54 Milliarden Euro in der EU) ist sie das größte multilaterale Finanzierungsinstitut weltweit. Seit ihrer Gründung hat die EIB über eine Billion Euro in Projekte in Europa und weltweit investiert.

Aufgrund der Anteilseignerschaft der EU-Mitgliedstaaten erhält die EIB von den großen Ratingagenturen (Fitch, Standard & Poor's, Moody's, Scope) das höchstmögliche Rating (AAA/Aaa). Dies ermöglicht es ihr, Mittel zu äußerst günstigen Konditionen an den Kapitalmärkten aufzunehmen und diese vergünstigt an Projektträger weiterzugeben. Die Finanzierungen der Bank ziehen häufig weitere Investoren an und wirken damit als Katalysator für zusätzliche private und öffentliche Investitionen.

Die EIB ist nicht nur in der EU aktiv, sondern auch in Kandidatenländern, Nachbarschaftsländern und weltweit in Schwellen- und Entwicklungsländern. Ihre Rolle im Kampf gegen den Klimawandel ist herausragend. Im Juli 2007 war sie die erste Institution weltweit, die eine Klimaschutzanleihe (grüne Anleihe) am Kapitalmarkt ausgab. Mit ihrem Klimabank-Fahrplan von November 2019 verpflichtete sie sich, alle Finanzierungen am Pariser Abkommen auszurichten und als erste internationale Finanzierungsinstitution keine fossilen Energieprojekte mehr zu fördern.

Besonderheiten

  • Rechtliche Unabhängigkeit: Die EIB ist als finanzielle Sondereinrichtung unabhängig von politischen Weisungen und trifft ihre Entscheidungen über Darlehensvergabe eigenständig.
  • Anteilseignerschaft: Alle 27 EU-Mitgliedstaaten sind Anteilseigner, wobei die Kapitalanteile gemäß der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Bruttoinlandsprodukt) bemessen sind.
  • Höchstes Rating: Die EIB verfügt über ein AAA-Rating, das ihr den Zugang zu besonders günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten an den Kapitalmärkten eröffnet.
  • Mehrgliedrige Organisationsstruktur: Rat der Gouverneure (in der Regel Finanzminister der Mitgliedstaaten), Verwaltungsrat (28 Mitglieder plus ein Vertreter der Europäischen Kommission), Direktorium (neunköpfiges Exekutivorgan unter Vorsitz der Präsidentin) und Prüfungsausschuss.
  • Kofinanzierung: Förderungswürdige Projekte werden in der Regel bis zu 50 Prozent der Gesamtsumme finanziert, die restliche Finanzierung erfolgt durch andere Quellen.
  • Seit Januar 2024 wird die EIB von Präsidentin Nadia Calviño geleitet.
  • Historische Entwicklung: Nach dem Brexit im Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich kein Anteilseigner mehr. Die verbleibenden EU-Staaten übernahmen den britischen Kapitalanteil von rund 40 Milliarden Euro.
  • EIB-Gruppe: Zusammen mit dem Europäischen Investitionsfonds bildet die EIB die EIB-Gruppe, die ein umfassendes Spektrum an Finanzierungsinstrumenten für Projekte aller Größenordnungen anbietet.

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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