Definition des Begriffs
Die EIB ist die Europäische Investitionsbank, die langfristige Finanzierungsinstitution der Europäischen Union. Sie wurde 1958 auf Grundlage der Römischen Verträge errichtet und hat ihren Sitz in Luxemburg. Rechtlich ist sie in den Verträgen der Europäischen Union und im Statut der Europäischen Investitionsbank verankert. Ihre Anteilseigner sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die EIB ist Teil der EIB-Gruppe, zu der auch der Europäische Investitionsfonds gehört. Sie finanziert tragfähige Investitionsvorhaben, die Ziele der Europäischen Union unterstützen, insbesondere in den Bereichen Klima, Innovation, Infrastruktur, regionale Entwicklung und Außenbeziehungen.
Aufgaben
Die EIB stellt Finanzierung und fachliche Expertise für öffentliche und private Investitionsprojekte bereit. Ihre Tätigkeit umfasst vor allem:
Die Bank refinanziert sich überwiegend über Kapitalmärkte und leitet die Mittel projektbezogen weiter.
Zuständigkeiten
Die EIB ist nicht für Bankenaufsicht oder Geldpolitik zuständig. Ihr Mandat liegt in der Investitionsfinanzierung zugunsten europäischer Politikziele. Zuständigkeitsbereiche sind insbesondere:
Projekte müssen wirtschaftlich tragfähig sein und den Standards der Bank zu Umwelt, Sozialverträglichkeit, Integrität und Beschaffung entsprechen.
Relevanz
Die EIB ist für Finanzmärkte und öffentliche Investitionen relevant, weil sie als supranationaler Emittent erhebliche Mittel am Kapitalmarkt aufnimmt und diese für langfristige Investitionen einsetzt. Ihre Finanzierungen können private Investitionen mobilisieren, Projektrisiken verringern und EU-Programme ergänzen. Für Banken, Förderinstitute, Unternehmen und öffentliche Körperschaften ist sie ein wichtiger Finanzierungspartner bei großvolumigen oder strategischen Vorhaben. Dadurch wirkt sie als Brücke zwischen EU-Politik, Kapitalmarkt und Realwirtschaft.
Besonderheiten
Die EIB ist keine klassische Geschäftsbank. Sie verfolgt kein eigenständiges Gewinnmaximierungsziel, sondern arbeitet mandatbezogen im Interesse der Europäischen Union. Ihre Governance umfasst unter anderem Rat der Gouverneure, Verwaltungsrat, Direktorium und Prüfungsausschuss. Die Verbindung aus EU-Verankerung, Kapitalmarktzugang und Projektprüfung prägt ihre besondere Stellung.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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