Definition des Begriffs
Das Risk-Assessment-System, deutsch Risikoanalysesystem, ist ein aufsichtliches Bewertungsverfahren zur strukturierten Einschätzung des Risikoprofils von Instituten. Im europäischen Bankenaufsichtsrahmen wird RAS vor allem als methodischer Bestandteil des Supervisory Review and Evaluation Process verwendet. Es unterstützt Aufseher dabei, Geschäftsmodell, interne Governance, Kapitalrisiken sowie Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken konsistent, vergleichbar und risikoorientiert zu beurteilen. Die rechtliche Verankerung ergibt sich aus den SREP-Vorgaben der Capital Requirements Directive, insbesondere den Artikeln 97 bis 99, sowie aus den EBA-Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für SREP und aufsichtliche Stresstests.
Vorkommen und Verwendung
RAS wird von zuständigen Aufsichtsbehörden im Rahmen laufender Bankenaufsicht eingesetzt. Im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus nutzen gemeinsame Aufsichtsteams und nationale Behörden risikobasierte Module, Daten aus Meldungen, qualitative Erkenntnisse, Prüfungsfeststellungen und Stresstestergebnisse. Die Bewertung erfolgt regelmäßig und anlassbezogen, abhängig von Größe, Komplexität und Risiko eines Instituts.
Kernbereiche sind:
Relevanz
RAS erhöht die Nachvollziehbarkeit aufsichtlicher Entscheidungen und schafft einen einheitlichen Rahmen für Institute mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen. Die Ergebnisse fließen in SREP-Beschlüsse, Kapitalzuschläge, Liquiditätsanforderungen, qualitative Maßnahmen und das aufsichtliche Prüfungsprogramm ein. Für Institute ist RAS relevant, weil Schwächen in einzelnen Modulen zu verbindlichen Anforderungen, Fristen zur Mängelbeseitigung oder intensiverer Überwachung führen können. Zugleich unterstützt das Verfahren eine vorausschauende Identifikation von Risikoentwicklungen.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen und Bezugspunkte sind die CRD, die CRR, die SREP-Leitlinien, Vorgaben zum Einheitlichen Aufsichtsmechanismus und nationale Aufsichtspraxis. RAS ersetzt keine institutsspezifische Analyse, sondern strukturiert sie. Bewertungsurteile beruhen auf quantitativen Kennzahlen und qualitativer Aufsichtseinschätzung. Zentrale Eingangsdaten sind Meldedaten, Jahresabschlüsse, Risikoberichte, Prüfungsberichte, Geschäftspläne, interne Risikotragfähigkeitsanalysen, Liquiditätsinformationen und Ergebnisse aus Vor-Ort-Prüfungen. Das Verfahren wird regelmäßig angepasst, wenn regulatorische Anforderungen, Risiken oder Aufsichtsprioritäten fortentwickelt werden.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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