Definition des Begriffs
Die Insurance Mediation Directive, kurz IMD, war die Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung. Sie trat 2003 in Kraft, die Umsetzung war bis 2005 vorgesehen. Sie wurde 2002 erlassen und regelte ab der nationalen Umsetzung grundlegende Anforderungen an Personen und Unternehmen, die Versicherungsverträge vermitteln oder vorbereiten. Ziel war ein Mindestmaß an Verbraucherschutz, beruflicher Qualifikation und Marktintegration im europäischen Versicherungsvertrieb. Die IMD erfasste Vermittler zwischen Versicherungsunternehmen und Kunden, insbesondere Makler, Mehrfachagenten und gebundene Vertreter. Sie wurde später durch die Insurance Distribution Directive ersetzt, die den Anwendungsbereich auf den gesamten Versicherungsvertrieb ausweitete.
Einordnung der Relevanz
Die IMD bildete einen zentralen Schritt zur Harmonisierung des Versicherungsvermittlerrechts im Binnenmarkt. Sie stand neben nationalem Gewerbe, Aufsichts- und Zivilrecht und ergänzte produktbezogene Vorgaben für Versicherungsverträge. Ihre Relevanz lag vor allem in einheitlichen Mindeststandards für Registrierung, Informationspflichten und grenzüberschreitende Tätigkeit. Mit der Nachfolgeregelung IDD wurden Themen wie Produktaufsicht, Vergütungstransparenz und Beratungspflichten stärker ausgebaut.
Betroffene
Betroffen waren natürliche und juristische Personen, die Versicherungsvermittlung beruflich ausübten. Dazu zählten Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler und bestimmte gebundene Vermittler. Ausnahmen bestanden für eng begrenzte Nebentätigkeiten, wenn Versicherungen nur ergänzend zu Waren oder Dienstleistungen vermittelt wurden und geringe Risiken abdeckten. Versicherungsunternehmen selbst standen nicht im gleichen Umfang im Fokus, wurden aber über Zusammenarbeit, Kontrolle und Vertriebsorganisation mittelbar berührt.
Anforderungen und Pflichten
Weitere Informationen
Die IMD wurde in den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt und prägte in Deutschland unter anderem Gewerbeordnung, Versicherungsvermittlungsverordnung und Versicherungsvertragsrecht. Ihre Ablösung durch die IDD änderte nicht ihre historische Bedeutung: Viele Grundstrukturen des heutigen Versicherungsvertriebsrechts, insbesondere Registrierung, Sachkunde, Haftpflichtabsicherung und Basisinformationen gegenüber Kunden, gehen auf die IMD zurück. Für Altfälle und die Entwicklung von Compliance-Systemen bleibt sie ein wichtiger Bezugspunkt.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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