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Organised Trading Facility (OTF)

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Definition des Begriffs

OTF steht für Organised Trading Facility, auf Deutsch organisiertes Handelssystem. Der Begriff bezeichnet eine multilaterale Handelsplattform für bestimmte Finanzinstrumente. Ein OTF ist weder ein geregelter Markt noch ein multilaterales Handelssystem, kurz MTF. Die Kategorie wurde durch MiFID II eingeführt und ist in der Finanzmarktrichtlinie 2014/65/EU verankert. Zweck ist die regulatorische Erfassung organisierter außerbörslicher Handelsformen, insbesondere im Handel mit Anleihen, strukturierten Finanzprodukten, Emissionszertifikaten und Derivaten. Im deutschen Aufsichts- und Börsenkontext wird häufig auch die Bezeichnung organisiertes Handelssystem verwendet. Die Zulassung knüpft an Anforderungen an Geschäftsleitung, Systeme, Kontrollen und Auslagerungen an.

Vorkommen und Verwendung

Ein OTF wird von Wertpapierfirmen oder Marktbetreibern betrieben, die eine entsprechende Erlaubnis benötigen. Es dient dem Zusammenführen von Kauf- und Verkaufsinteressen mehrerer Dritter innerhalb eines Systems. Die Plattform führt Interessen so zusammen, dass ein Vertrag über ein zulässiges Finanzinstrument entstehen kann.

Kernbereiche der Verwendung sind:

  1. Handel mit Nicht-Eigenkapitalinstrumenten, insbesondere Schuldverschreibungen und Derivaten
  2. standardisierte Regeln für Zugang, Ausführung und Transparenz
  3. organisatorische Anforderungen an Betreiber, einschließlich Interessenkonfliktmanagement
  4. Vor- und Nachhandelstransparenz nach MiFIR, soweit keine Ausnahme greift

Relevanz

OTF ist für die Marktstruktur in Europa bedeutsam, weil die Kategorie bislang weniger regulierte Handelsformen in ein einheitliches Aufsichtsregime einordnet. Für Teilnehmer entstehen Anforderungen an Transparenz, Ausführung, Dokumentation und Marktintegrität. Betreiber dürfen bei einem OTF in bestimmten Grenzen Ermessen ausüben, etwa bei der Entscheidung, ob ein Auftrag platziert oder zurückgezogen wird. Dieses Merkmal unterscheidet OTFs von geregelten Märkten und MTFs, die stärker regelgebunden funktionieren. Eigenhandel des Betreibers ist grundsätzlich eingeschränkt, um Interessenkonflikte zu begrenzen.

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

  • MTF, Multilateral Trading Facility, ein multilaterales Handelssystem mit nichtdiskretionärer Ausführung
  • RM, Regulated Market, ein geregelter Markt mit Zulassung durch die zuständige Behörde
  • SI, Systematic Internaliser, ein systematischer Internalisierer für bilateralen Kundenhandel
  • MiFID II und MiFIR, zentrale Regelwerke für Wertpapierdienstleistungen und Markttransparenz

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen sind insbesondere Artikel 4 Absatz 1 Nummer 23 der Richtlinie 2014/65/EU sowie die Transparenzvorgaben der Verordnung 600/2014. Zuständige nationale Aufsichtsbehörden überwachen Zulassung, Organisation und laufenden Betrieb. In Deutschland erfolgt die Aufsicht im Rahmen des Wertpapierhandelsrechts und der einschlägigen Erlaubnispflichten.

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: [www.regupedia.de]

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