Definition des Begriffs
AktG steht für Aktiengesetz. Das Aktiengesetz ist das zentrale deutsche Stammgesetz für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und wesentliche kapitalmarktorientierte Organisationsfragen dieser Gesellschaftsformen. Es wurde als Aktiengesetz vom 6. September 1965 erlassen und trat am 1. Januar 1966 in Kraft. Ziel des Rechtsakts ist die rechtliche Ordnung von Gründung, Kapitalausstattung, Organstruktur, Rechnungslegung, Hauptversammlung, Konzernverhältnissen und Strukturmaßnahmen. Das AktG verbindet gesellschaftsrechtliche Grundregeln mit Anforderungen an Gläubigerschutz, Aktionärsschutz, Kapitalerhaltung und transparente Unternehmensführung. Es schafft damit einen verlässlichen Rechtsrahmen für Eigenkapitalfinanzierung und unternehmerische Kontrolle in der Praxis.
Einordnung der Relevanz
Das Aktiengesetz gehört zum deutschen Gesellschaftsrecht und steht in engem Zusammenhang mit Handelsgesetzbuch, Umwandlungsgesetz, Wertpapierhandelsrecht, Mitbestimmungsrecht und europäischem Gesellschaftsrecht. Für börsennotierte Gesellschaften ergänzt es kapitalmarktrechtliche Transparenz- und Verhaltenspflichten. Für nicht börsennotierte Aktiengesellschaften bildet es ebenfalls den verbindlichen Rahmen der Binnenorganisation. In regulierten Finanzmärkten ist das AktG relevant, weil Banken, Versicherer, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Emittenten häufig als Aktiengesellschaften organisiert sind oder mit Aktiengesellschaften als Emittenten, Beteiligungen oder Zielgesellschaften arbeiten. Es prägt außerdem Übernahmen, Kapitalerhöhungen, Dividendenpolitik, Investorenkommunikation und Vergütungsfragen leitender Organe.
Betroffene
Betroffen sind insbesondere:
Anforderungen und Pflichten
Weitere Informationen
Das AktG wurde seit 1965 vielfach geändert, unter anderem durch Reformen zur Corporate Governance, die Aktionärsrechterichtlinie, die Digitalisierung von Hauptversammlungen und europäische Kapitalmarktvorgaben. Für die Anwendung sind neben dem Gesetzeswortlaut Rechtsprechung, Satzung, Börsenregeln und der Deutsche Corporate Governance Kodex zu berücksichtigen.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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