"Geldmarktfonds mit Nettoinventarwert mit niedriger Volatilität" ist die Bezeichnung für einen Geldmarktfonds, der die bestimmten Anforderungen der Artikel 26, 27b und 28 Abs. 3 des Verordnungsentwurfes über Geldmarktfonds erfüllt.
Anmerkung: Änderungen möglich! Die Verordnung über Geldmarktfonds, in der dieser Begriff eingeführt wird, befindet sich noch im Entwurfsstadium.
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