Das Gesetz setzt die europäische Einlagensicherungsrichtlinie um und vereinfacht damit das Entschädigungsverfahren. Mit diesem Gesetz werden Sparer und Anleger vor Verlusten ihrer Einlagen geschützt.
Das EinSiG löst das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) ab.
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