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Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)

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Das Gesetz setzt die europäische Einlagensicherungsrichtlinie um und vereinfacht damit das Entschädigungsverfahren. Mit diesem Gesetz werden Sparer und Anleger vor Verlusten ihrer Einlagen geschützt.

Das EinSiG löst das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) ab.

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