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Deutsche Bundesbank (BUBA)

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Definition des Begriffs

Die Deutsche Bundesbank (abgekürzt: BUBA, BBk oder DBB) ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main. Sie wurde am 1. August 1957 durch das Gesetz über die Deutsche Bundesbank (BBankG) gegründet und löste die Bank deutscher Länder ab. Die Bundesbank ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts mit dem Status einer Obersten Bundesbehörde. Seit dem 1. Januar 1999 ist sie integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und des Eurosystems. Mit einer Bilanzsumme von über 2,5 Billionen Euro zählt sie zu den vier größten Zentralbanken weltweit.

 

Aufgaben

Gemäß § 3 BBankG sind die Kernaufgaben der Bundesbank:

  • Mitwirkung an der Geldpolitik des Eurosystems mit dem vorrangigen Ziel der Preisstabilität
  • Verwaltung der Währungsreserven der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich der zweitgrößten Goldreserven weltweit (ca. 3.279 Tonnen)
  • Bargeldversorgung und Sicherstellung der Umlauffähigkeit von Euro-Banknoten und -Münzen durch Banknotenbearbeitung, Falschgelderkennung sowie Umtausch von D-Mark-Beständen
  • Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs im Inland und Ausland, insbesondere über das Großbetragszahlungssystem TARGET2
  • Beitrag zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme
  • Erhebung und Veröffentlichung statistischer Daten zu Währung, Finanzsystem und Außenwirtschaft

 

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten der Bundesbank umfassen:

  • Bankenaufsicht in enger Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Europäischen Zentralbank (EZB) im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM)
  • Laufende Überwachung der Kreditinstitute, Auswertung von Jahresabschlüssen und Durchführung von Sonderprüfungen nach § 44 KWG
  • Refinanzierung von Kreditinstituten und Funktion als Clearingstelle
  • Führung von Konten für Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie Sozialversicherungsträger (Fiskalagent)
  • Analyse und Bewertung von Risiken für die Finanzstabilität

 

Relevanz

Die Deutsche Bundesbank ist eine der einflussreichsten nationalen Zentralbanken innerhalb des Eurosystems. Ihre Entscheidungen und Analysen prägen die deutsche Finanz- und Wirtschaftspolitik maßgeblich. Als größte Volkswirtschaft der Eurozone hat die Bundesbank erhebliches Gewicht bei geldpolitischen Entscheidungen der EZB. Ihre Expertise in Bankenaufsicht, Finanzstabilität und Zahlungsverkehr macht sie zu einem zentralen Akteur im europäischen Finanzsystem. Die Verwaltung umfangreicher Währungsreserven sichert die Stabilität des Euro und stärkt das Vertrauen in die gemeinsame Währung.

 

Besonderheiten

Die Bundesbank ist gesetzlich unabhängig von politischen Weisungen und organisatorisch in eine Zentrale in Frankfurt am Main, neun Hauptverwaltungen (ehemalige Landeszentralbanken) sowie 31 Filialen gegliedert. Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, darunter der Präsident und der Vizepräsident. Die Bundesbank beschäftigt über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Beamte und Tarifbeschäftigte. Gewinne werden gemäß § 27 BBankG an den Bund abgeführt. Die Bundesbank betreibt zudem das öffentlich zugängliche Geldmuseum und die Hochschule der Deutschen Bundesbank in Hachenburg.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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