Definition des Begriffs
SoF steht für Statement of Fees, auf Deutsch Entgeltaufstellung. Der Begriff bezeichnet eine standardisierte Verbraucherinformation über Entgelte, Zinsen und sonstige Kosten, die für Dienste im Zusammenhang mit einem Zahlungskonto angefallen sind. Die Entgeltaufstellung ist kein freiwilliger Kontoauszug, sondern ein reguliertes Informationsverfahren. Sie beruht auf der europäischen Zahlungskontenrichtlinie 2014/92/EU und wird durch technische Formatvorgaben der Europäischen Union konkretisiert. Ziel ist es, Kontokosten transparent, vergleichbar und verständlich darzustellen. Die Angaben beziehen sich auf den jeweiligen Abrechnungszeitraum und müssen dem vereinbarten Kommunikationsweg entsprechend zugänglich sein.
Vorkommen und Verwendung
Die SoF wird von Zahlungsdienstleistern erstellt, insbesondere von Banken und anderen Anbietern von Zahlungskonten für Verbraucher. Sie ist mindestens einmal jährlich bereitzustellen und muss auch bei Beendigung eines Zahlungskontovertrags verfügbar sein. Das Dokument verwendet ein einheitliches Format und eine standardisierte Terminologie. Häufig wird die SoF im Onlinebanking, per Post oder auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt.
Kernbereiche sind:
Relevanz
Die SoF verbessert die Kostentransparenz bei Zahlungskonten und erleichtert den Vergleich zwischen Kontomodellen. Verbraucher können erkennen, welche Leistungen tatsächlich Kosten verursacht haben und wie hoch die Gesamtbelastung im Berichtszeitraum war. Für Institute entsteht eine Pflicht zur strukturierten Datenerhebung, zur einheitlichen Darstellung und zur fristgerechten Bereitstellung. Die Entgeltaufstellung ergänzt das Fee Information Document, das vor Vertragsschluss über mögliche Entgelte informiert. Während das Fee Information Document vorausschauend ist, bildet die SoF tatsächlich angefallene Entgelte rückblickend ab. Das Verfahren unterstützt Kontowechsel, interne Beschwerdebearbeitung und Aufsichtsprüfungen zur Einhaltung verbraucherschützender Informationspflichten.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen sind insbesondere Artikel 5 der Richtlinie 2014/92/EU, die standardisierten Formate der Durchführungsverordnung (EU) 2018/33 und nationale Umsetzungsvorschriften wie das Zahlungskontengesetz. Beteiligt sind europäische Gesetzgeber, nationale Aufsichtsstellen und Zahlungsdienstleister.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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