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International Financial Reporting Standards (IFRS)

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Definition des Begriffs

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind international anerkannte Rechnungslegungsstandards, die vom International Accounting Standards Board (IASB) entwickelt und herausgegeben werden. Sie dienen der Harmonisierung der Finanzberichterstattung weltweit und sollen die Transparenz, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit von Konzern- und Einzelabschlüssen gewährleisten. Die IFRS umfassen sowohl die neu nummerierten Standards als auch die älteren International Accounting Standards (IAS) sowie zugehörige Interpretationen (IFRIC, SIC).

In der Europäischen Union sind die IFRS durch die IAS-Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 für kapitalmarktorientierte Unternehmen seit 2005 verpflichtend anzuwenden. Die Standards werden durch ein mehrstufiges Endorsement-Verfahren unter Beteiligung der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und der Europäischen Kommission in EU-Recht überführt.

 

Einordnung der Relevanz

IFRS bilden die Grundlage für die Finanzberichterstattung in über 140 Jurisdiktionen weltweit und sind damit der de facto globale Standard für Rechnungslegung. Sie ermöglichen Investoren, Analysten und anderen Kapitalmarktteilnehmern einen länderübergreifenden Vergleich von Unternehmenskennzahlen. Die EU-weite Anwendung erhöht die Kapitalmarkteffizienz, erleichtert grenzüberschreitende Investitionen und stärkt das Vertrauen in die Finanzmärkte. IFRS sind eng mit anderen Regulierungswerken wie Basel III, Solvency II, MiFID II und den Offenlegungspflichten nach der Transparenzrichtlinie verknüpft.

 

Betroffene

Verpflichtend sind IFRS in der EU für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen, deren Wertpapiere an einem regulierten Markt gehandelt werden. Dies betrifft insbesondere:

  • Börsennotierte Aktiengesellschaften
  • Emittenten von Anleihen oder anderen Wertpapieren
  • Kreditinstitute und Finanzdienstleister mit Kapitalmarktorientierung
  • Versicherungsunternehmen

Die EU-Mitgliedstaaten können den Anwendungsbereich durch nationale Wahlrechte auf nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen oder Einzelabschlüsse erweitern. In Deutschland wird dies durch das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Publizitätsgesetz (PublG) geregelt.

 

Anforderungen und Pflichten

Die IFRS umfassen detaillierte Anforderungen zu:

  • Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen
  • Konsolidierung von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (IFRS 10, IFRS 11, IAS 28)
  • Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten (IFRS 9, IFRS 13)
  • Leasingbilanzierung (IFRS 16)
  • Umsatzrealisierung (IFRS 15)
  • Offenlegungspflichten in Anhang und Lagebericht
  • Darstellung der Finanzlage (IAS 1, IAS 7)
  • Segmentberichterstattung (IFRS 8)

Die Standards unterliegen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung durch das IASB. Änderungen müssen in der EU durch das Endorsement-Verfahren übernommen werden, bevor sie verpflichtend anwendbar sind.

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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