Definition des Begriffs
ZDR II bezeichnet die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie, offiziell Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt. Sie wurde am 25. November 2015 erlassen, trat am 12. Januar 2016 in Kraft und war bis zum 13. Januar 2018 in nationales Recht umzusetzen. Der Rechtsakt erneuerte den europäischen Rahmen für Zahlungsdienste, hob die Richtlinie 2007/64/EG auf und passte weitere Finanzmarktvorschriften an. Zentrale Ziele sind sichere elektronische Zahlungen, einheitliche Marktregeln, stärkerer Verbraucherschutz und ein regulierter Zugang neuer Zahlungsdienstleister zu Zahlungskonten.
Einordnung der Relevanz
Die ZDR II bildet einen Kernbaustein der europäischen Zahlungsverkehrsregulierung. Sie knüpft an die erste Zahlungsdiensterichtlinie an und erweitert deren Anwendungsbereich. Erfasst werden neben Zahlungen in EU- und EWR-Währungen teilweise auch Zahlungsvorgänge mit Drittstaatenbezug oder in anderen Währungen. Besonders wichtig ist die Einbindung von Zahlungsauslösediensten und Kontoinformationsdiensten, die unter dem Begriff Drittanbieter oder Third-Party-Provider zusammengefasst werden. In Deutschland wurde die Richtlinie unter anderem durch Änderungen im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt.
Betroffene
Verpflichtet sind insbesondere:
Händler, Verbraucher und Unternehmen sind vor allem über Informationspflichten, Authentifizierungsprozesse, Haftungsregeln und den Zugang zu digitalen Zahlungsdiensten betroffen.
Anforderungen und Pflichten
Weitere Informationen
Die praktische Anwendung wird durch technische Regulierungsstandards konkretisiert, insbesondere zur starken Kundenauthentifizierung und sicheren Kommunikation. Diese Vorgaben wurden ab dem 14. September 2019 anwendungsrelevant. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde entwickelt Leitlinien und Standards, während nationale Aufsichtsbehörden die Einhaltung überwachen. Die ZDR II steht in engem Zusammenhang mit Open Banking, Kartenzahlungen, Onlinebanking, Verbraucherschutz und der fortlaufenden Weiterentwicklung des europäischen Zahlungsverkehrsrechts.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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