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Zahlungsdiensterichtlinie II (ZDR II)

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Definition des Begriffs

ZDR II bezeichnet die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie, offiziell Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt. Sie wurde am 25. November 2015 erlassen, trat am 12. Januar 2016 in Kraft und war bis zum 13. Januar 2018 in nationales Recht umzusetzen. Der Rechtsakt erneuerte den europäischen Rahmen für Zahlungsdienste, hob die Richtlinie 2007/64/EG auf und passte weitere Finanzmarktvorschriften an. Zentrale Ziele sind sichere elektronische Zahlungen, einheitliche Marktregeln, stärkerer Verbraucherschutz und ein regulierter Zugang neuer Zahlungsdienstleister zu Zahlungskonten.

 

Einordnung der Relevanz

Die ZDR II bildet einen Kernbaustein der europäischen Zahlungsverkehrsregulierung. Sie knüpft an die erste Zahlungsdiensterichtlinie an und erweitert deren Anwendungsbereich. Erfasst werden neben Zahlungen in EU- und EWR-Währungen teilweise auch Zahlungsvorgänge mit Drittstaatenbezug oder in anderen Währungen. Besonders wichtig ist die Einbindung von Zahlungsauslösediensten und Kontoinformationsdiensten, die unter dem Begriff Drittanbieter oder Third-Party-Provider zusammengefasst werden. In Deutschland wurde die Richtlinie unter anderem durch Änderungen im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt.

 

Betroffene

Verpflichtet sind insbesondere:

  • Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute,
  • kontoführende Zahlungsdienstleister,
  • Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste,
  • Zahlungsdienstleister mit grenzüberschreitenden Zahlungen im EU- und EWR-Raum.

Händler, Verbraucher und Unternehmen sind vor allem über Informationspflichten, Authentifizierungsprozesse, Haftungsregeln und den Zugang zu digitalen Zahlungsdiensten betroffen.

 

Anforderungen und Pflichten

  1. Zulassung und Aufsicht
    • Zahlungsdienstleister benötigen eine Erlaubnis oder Registrierung.
    • Aufsichtsbehörden prüfen Organisation, Eigenmittel und Sicherungsmechanismen.
  2. Sicherheit und Authentifizierung
    • Elektronische Zahlungen erfordern grundsätzlich eine starke Kundenauthentifizierung.
    • Die Authentifizierung nutzt unabhängige Elemente aus Wissen, Besitz und Inhärenz.
  3. Kontozugang
    • Drittanbieter dürfen Zahlungskonten nur mit Zustimmung des Kunden nutzen.
    • Kontoführende Institute müssen sichere Kommunikationsschnittstellen bereitstellen.
  4. Transparenz und Haftung
    • Zahlungsdienstleister müssen Entgelte, Ausführungsfristen und Rechte offenlegen.
    • Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen gelten Erstattungs- und Haftungsregeln.

 

Weitere Informationen

Die praktische Anwendung wird durch technische Regulierungsstandards konkretisiert, insbesondere zur starken Kundenauthentifizierung und sicheren Kommunikation. Diese Vorgaben wurden ab dem 14. September 2019 anwendungsrelevant. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde entwickelt Leitlinien und Standards, während nationale Aufsichtsbehörden die Einhaltung überwachen. Die ZDR II steht in engem Zusammenhang mit Open Banking, Kartenzahlungen, Onlinebanking, Verbraucherschutz und der fortlaufenden Weiterentwicklung des europäischen Zahlungsverkehrsrechts.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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