Definition des Begriffs
ASA bezeichnet den Alternative Standardised Approach, auf Deutsch alternativer Standardansatz. Er ist ein standardisiertes Verfahren zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken im Handelsbuch und für bestimmte Fremdwährungsrisiken und Warenpositionsrisiken außerhalb des Handelsbuchs. Der Ansatz ist Teil des überarbeiteten Marktrisikoregimes nach dem Fundamental Review of the Trading Book. In der Europäischen Union ist er in der Kapitaladäquanzverordnung verankert, insbesondere in den Vorschriften zu Marktrisiken ab Artikel 325c. Ziel ist eine risikosensitivere, vergleichbare und modellunabhängige Ermittlung der Kapitalunterlegung für Handelsaktivitäten.
Vorkommen und Verwendung
Der ASA wird von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen verwendet, wenn sie Marktrisikopositionen nach dem Standardansatz messen müssen oder wenn ein internes Modell nicht zugelassen ist. Aufsichtliche Meldungen können den Ansatz auch für Vergleichszwecke, Schwellenwerte und Überwachung nutzen. Die Berechnung erfolgt positionsbezogen und aggregiert Risikowerte über definierte Risikoklassen. Kernbereiche sind:
Relevanz
Der ASA beeinflusst die Höhe der regulatorischen Kapitalanforderungen und damit die Kapitalplanung, Limitsteuerung und Produktstruktur von Instituten mit Handelsaktivitäten. Da Risikofaktoren, Liquiditätshorizonte, Korrelationen und Risikogewichte vorgegeben sind, begrenzt er Modellspielräume und erhöht die Vergleichbarkeit zwischen Instituten. Zugleich verlangt er detaillierte Positionsdaten, eine korrekte Risikofaktorenzuordnung und konsistente Bewertungsprozesse. Er steht neben dem auf internen Modellen beruhenden Ansatz und dient häufig als Referenz, Rückfalllösung oder Mindestmaßstab.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
Die einschlägigen Vorschriften stehen in der CRR im Marktrisikoteil, einschließlich Artikel 325c und den folgenden Artikeln zu Risikoklassen, Sensitivitäten, Aggregation, Ausfallrisiko und Residualrisiko. Ergänzende technische Standards und Melderegeln konkretisieren Datenanforderungen, Vorlagen und aufsichtliche Einreichungen. Für Institute ohne umfangreiche Handelsaktivitäten können daneben vereinfachte Marktrisikoansätze relevant bleiben, sofern Schwellenwerte und Voraussetzungen erfüllt sind. Zuständig sind nationale Aufsichtsbehörden, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde und, für bedeutende Institute des Euroraums, die Europäische Zentralbank.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.