Bezeichnet die Beteiligung von Gläubigern (Anteilseignern) einer Bank an Verlusten, die im Zuge der Sanierung oder Abwicklung der Bank entstehen. Auf europäischer Ebene wird das Bail-in durch die Abwicklungsrichtlinie (BRRD) geregelt. Darin ist eine Gläubigerbeteiligung von mindestens 8% vorgesehen, ehe öffentliche Mittel zur Sanierung oder Abwicklung eingesetzt werden dürfen. Auf deutscher Ebene ist das Verfahren im BRRD-Umsetzungsgesetz niedergeschrieben.
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.