Definition des Begriffs
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist das zentrale nationale Datenschutzgesetz Deutschlands. Es ergänzt die unmittelbar geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch spezifische nationale Regelungen, insbesondere in den Bereichen, in denen die DSGVO Öffnungsklauseln vorsieht oder ergänzende Vorschriften zulässt.
Das BDSG in seiner aktuellen Fassung (BDSG-neu) trat am 25. Mai 2018 im Zuge des Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU (DSAnpUG-EU) in Kraft und löste das frühere BDSG von 1977 ab. Es gilt parallel zur DSGVO, entfaltet jedoch nur insoweit eigenständige Bedeutung, als unionsrechtliche Gestaltungsspielräume bestehen oder besondere nationale Sachverhalte geregelt werden.
Einordnung der Relevanz
Das BDSG-neu ist von zentraler Bedeutung für den Datenschutz in Deutschland, da es die europäische DSGVO um nationale Besonderheiten ergänzt. Es verhält sich zur DSGVO wie folgt: Die DSGVO ist unmittelbar geltendes Recht und hat Vorrang, das BDSG-neu greift nur dort, wo die DSGVO den Mitgliedstaaten durch Öffnungsklauseln Gestaltungsspielräume lässt. Das Gesetz ist Teil des deutschen Datenschutzrechts und steht im Kontext weiterer Regelwerke wie der ePrivacy-Richtlinie, dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) und der NIS-2-Richtlinie. Es hat unmittelbare Auswirkungen auf nahezu alle Unternehmen und Behörden in Deutschland, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Betroffene
Betroffen sind insbesondere:
Das BDSG ergänzt und konkretisiert insbesondere die DSGVO und steht in Wechselwirkung mit weiteren Regelwerken wie dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) sowie spezialgesetzlichen Datenschutzvorschriften.
Anforderungen und Pflichten
Das BDSG-neu gliedert sich in vier Teile mit unterschiedlichen Anforderungen:
Teil 1: Gemeinsame Bestimmungen
Teil 2: Durchführungsbestimmungen zur DSGVO
Teil 3: Bestimmungen für Polizei und Justiz
Teil 4: Sonderregelungen
Sanktionen:
Weitere Informationen
Das BDSG-neu trat gemeinsam mit der DSGVO am 25. Mai 2018 in Kraft. Die zuständigen Aufsichtsbehörden sind der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für öffentliche Stellen des Bundes sowie die Landesdatenschutzbehörden für nicht öffentliche und öffentliche Stellen der Länder.
Das Gesetz wird regelmäßig aktualisiert, zuletzt durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 im Mai 2024.
Wichtige Zusammenhänge bestehen zu:
Zentrale Prinzipien des BDSG-neu sind:
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