Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz beschäftigt sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten und richtet sich an öffentliche Stellen des Bundes und der Länder sowie an nicht-öffentliche Stellen. Es ergänzt die europäische Datenschutz-Grundverordnung, die seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar gilt, soweit diese Gestaltungsspielräume belässt.
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