Der Rechtsausschuss ist einer der zwanzig ständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments. Der Ausschuss ist insbesondere für die Auslegung und Anwendung des Unionsrechts und des Völkerrechts und die Vereinbarkeit europäischer Rechtsakte mit dem Primärrecht zuständig. Außerdem wirkt er u. a. bei der Rechtsetzung in den Bereichen Zivil- und Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, geistiges Eigentum und Verfahrensrecht mit und verantwortet Maßnahmen betreffend die justizielle und administrative Zusammenarbeit in zivilrechtlichen Fragen.
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