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Committee on Legal Affairs (JURI)

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Definition des Begriffs

JURI bezeichnet den Ausschuss für Recht des Europäischen Parlaments, englisch Committee on Legal Affairs. Er ist kein eigenständiges Aufsichtsamt, sondern ein ständiger parlamentarischer Fachausschuss innerhalb der EU-Legislative. Eine separate Gründung als Behörde erfolgte nicht. Seine organisatorische Stellung ergibt sich aus der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, insbesondere aus der Verteilung der Ausschusszuständigkeiten. Der Ausschuss arbeitet im institutionellen Rahmen des Parlaments mit Sitz- und Arbeitsorten in Brüssel, Straßburg und Luxemburg. Seine Mitglieder werden aus den Fraktionen des Parlaments entsprechend den politischen Kräfteverhältnissen benannt.

 

Aufgaben

JURI behandelt rechtliche Grundsatzfragen der Europäischen Union und begleitet Gesetzgebungsvorhaben mit besonderem juristischem Bezug. Zentrale Aufgaben sind:

  • Prüfung der rechtlichen Kohärenz von EU-Rechtsakten
  • Bewertung der gewählten Rechtsgrundlage eines Vorschlags
  • Mitwirkung an besserer Rechtsetzung und Vereinfachung des Unionsrechts
  • Kontrolle der Anwendung und Umsetzung von Unionsrecht
  • Behandlung von Fragen zur parlamentarischen Immunität von Abgeordneten

Der Ausschuss erstellt Berichte, Stellungnahmen und Empfehlungen für das Plenum sowie für andere Ausschüsse.

 

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten umfassen horizontale Rechtsfragen, die mehrere Politikbereiche berühren. Dazu zählen Auslegung und Anwendung des Unionsrechts, institutionelle Rechtsfragen, Statut und Immunitäten der Mitglieder, Prüfung der Vereinbarkeit von Rechtsakten mit den Verträgen sowie Themen des Zivilrechts, Gesellschaftsrechts und Immaterialgüterrechts. Im Finanzmarktumfeld wird JURI relevant, wenn Regelwerke gesellschaftsrechtliche, haftungsrechtliche, zivilprozessuale oder nachhaltigkeitsbezogene Berichtspflichten enthalten, etwa bei Vorgaben zur Unternehmensberichterstattung oder Sorgfaltspflichten.

 

Relevanz

JURI sichert die juristische Tragfähigkeit parlamentarischer Entscheidungen. Die Ausschussarbeit beeinflusst, ob Vorschläge auf einer geeigneten Kompetenzgrundlage beruhen, ob Änderungen rechtssystematisch anschlussfähig sind und ob bestehende EU-Vorschriften widerspruchsfrei weiterentwickelt werden. Für Unternehmen, Finanzinstitute und Berater ist JURI besonders relevant, wenn Rechtsakte Anforderungen an Corporate Governance, Abschlussprüfung, Offenlegung, Haftung oder digitale Geschäftsmodelle verändern. Dadurch wirkt der Ausschuss auch auf regulatorische Planbarkeit und Rechtsklarheit in den Mitgliedstaaten.

 

Besonderheiten

JURI verbindet legislative Facharbeit mit institutioneller Rechtskontrolle. Besondere Merkmale sind:

  • Querschnittszuständigkeit für Rechtsqualität und Rechtsgrundlagen
  • zentrale Rolle bei Immunitätsverfahren im Parlament
  • Nähe zu Gesetzgebung über Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und geistiges Eigentum
  • Einbindung in interinstitutionelle Verfahren mit Rat und Kommission

Damit prägt JURI die rechtliche Konsistenz zahlreicher EU-Vorhaben und ergänzt die fachpolitische Arbeit anderer Parlamentsausschüsse.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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