Definition des Begriffs
KID steht für Key Information Document, auf Deutsch Basisinformationsblatt. Es ist ein standardisiertes Informationsverfahren für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte, auch PRIIPs genannt. Das KID fasst zentrale Produktinformationen vor Vertragsabschluss in kurzer, vergleichbarer Form zusammen. Rechtlich ist es in der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für PRIIPs verankert. Der Hersteller eines betroffenen Produkts erstellt das Dokument, bevor das Produkt Kleinanlegern angeboten wird. Ziel ist eine verständliche Darstellung von Produktart, Risiken, möglichen Erträgen, Kosten und Beschwerdemöglichkeiten.
Vorkommen und Verwendung
Das KID wird im Vertrieb von PRIIPs verwendet, insbesondere bei Investmentfonds, strukturierten Produkten, Zertifikaten, fondsgebundenen Lebensversicherungen und bestimmten Derivaten für Kleinanleger. Es muss rechtzeitig bereitgestellt werden, damit eine Anlageentscheidung auf einheitlicher Informationsbasis möglich ist. Die Darstellung folgt festen Inhaltsbausteinen:
Relevanz
Das KID erleichtert den Vergleich komplexer Finanzprodukte, weil Inhalt, Reihenfolge und Umfang regulatorisch vereinheitlicht sind. Für Produkthersteller entsteht eine Pflicht zur sorgfältigen, aktuellen und widerspruchsfreien Information. Für Vertriebsstellen ist das Dokument relevant, weil es in die vorvertragliche Kundeninformation eingebunden wird. Fehlerhafte, verspätete oder irreführende KIDs können aufsichtsrechtliche Maßnahmen, Vertriebsrisiken und zivilrechtliche Folgen auslösen. Das Verfahren steht in engem Zusammenhang mit der Geeignetheitsprüfung, der Angemessenheitsprüfung und dem Produktfreigabeverfahren nach dem europäischen Wertpapierrecht.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Zentrale Rechtsgrundlage ist die PRIIPs-Verordnung mit ergänzenden technischen Regulierungsstandards. Diese konkretisieren Aufbau, Berechnungsmethoden, Kostendarstellung und Risikoindikator. Zuständig sind nationale Aufsichtsbehörden sowie europäische Aufsichtsbehörden für Banken, Wertpapiere und Versicherungen. In der Praxis wird das KID regelmäßig überprüft, insbesondere bei wesentlichen Änderungen von Kosten, Risiken, Zielmarkt oder Produktausgestaltung. Die Sprache richtet sich nach dem Vertriebsstaat und muss klar, knapp sowie nicht irreführend sein.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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