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Alternative Streitbeilegung (AS)

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Definition des Begriffs

AS bezeichnet die Alternative Streitbeilegung, englisch Alternative Dispute Resolution, ein außergerichtliches Verfahren zur Klärung von Konflikten zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Im Finanzmarkt betrifft AS vor allem Streitigkeiten über Bankgeschäfte, Wertpapierdienstleistungen, Zahlungsdienste, Versicherungen oder Investmentprodukte. Ziel ist eine sachgerechte, schnelle und kostengünstige Lösung ohne Zivilprozess. Rechtlich stützt sich das Verfahren in Deutschland insbesondere auf das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sowie auf die europäische ADR-Richtlinie. Es ergänzt Beschwerdeverfahren der Institute, ersetzt aber nicht den Zugang zu Gerichten.

 

Vorkommen und Verwendung

Alternative Streitbeilegung kommt vor allem bei anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen, Ombudsstellen und branchenspezifischen Einrichtungen vor. Im Finanzsektor bearbeiten solche Stellen typischerweise Fälle, in denen eine interne Beschwerde beim Unternehmen erfolglos blieb oder keine fristgerechte Antwort erfolgte.

Kernbereiche sind:

  1. Antrag und Zulässigkeit Prüfung, ob ein Verbraucher, ein Unternehmen und ein geeigneter Streitgegenstand vorliegen.

  2. Sachverhaltsklärung Auswertung von Verträgen, Kontoauszügen, Beratungsprotokollen, Produktinformationen und Korrespondenz.

  3. Vermittlung oder Entscheidungsvorschlag Entwicklung einer einvernehmlichen Lösung oder Abgabe eines Schlichtungsvorschlags nach Verfahrensordnung.

  4. Abschluss Annahme, Ablehnung oder Beendigung des Verfahrens ohne Einigung.

 

Relevanz

AS ist für Finanzinstitute relevant, weil sie transparente Beschwerdewege, Informationspflichten und organisatorische Zuständigkeiten nachweisen müssen. Für Verbraucher schafft das Verfahren einen niedrigschwelligen Zugang zur Konfliktlösung. Für Aufsicht und Marktintegrität ist AS bedeutsam, weil wiederkehrende Streitpunkte Hinweise auf Produktmängel, Beratungsdefizite oder Schwächen im Beschwerdemanagement geben können. Das Verfahren steht in engem Zusammenhang mit Verbraucherschutz, Wohlverhaltenspflichten und internen Kontrollprozessen.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

  • ADR, internationale Kurzform für außergerichtliche Streitbeilegung.
  • Schlichtung, strukturiertes Verfahren mit neutraler Stelle.
  • Ombudsstelle, institutionalisierte Beschwerde- und Vermittlungsstelle.
  • Beschwerdemanagement, internes Verfahren eines Unternehmens vor oder neben AS.
  • Mediation, konsensorientiertes Verfahren ohne verbindlichen Entscheidungsvorschlag.

 

Weitere Informationen

Wesentliche Grundlagen sind die ADR-Richtlinie 2013/11/EU, das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sowie sektorspezifische Vorgaben für Finanzdienstleistungen. Unternehmen müssen häufig über zuständige Streitbeilegungsstellen informieren und interne Beschwerden nachvollziehbar dokumentieren. Die konkrete Wirkung eines Ergebnisses hängt von Verfahrensordnung, Streitwert, Bindungswirkung und Annahme durch die Parteien ab.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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