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Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung (FinaRisikoV)

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Definition des Begriffs

Die Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung, abgekürzt FinaRisikoV, ist die Verordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen nach dem Kreditwesengesetz. Sie wurde am 6. Dezember 2013 erlassen und trat im Grundsatz Anfang 2014 in Kraft. Der Rechtsakt konkretisiert nationale Meldepflichten für Institute gegenüber der Bankenaufsicht. Ziel ist eine strukturierte Datengrundlage über Finanzlage, Risikotragfähigkeit und Liquiditätssteuerung. Die Verordnung steht in engem Zusammenhang mit § 25a KWG, der ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, Risikosteuerung und interne Verfahren zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit verlangt.

 

Einordnung der Relevanz

Die FinaRisikoV gehört zum nationalen bankaufsichtlichen Meldewesen. Sie ergänzt europäische Melderahmen wie FINREP und COREP, soweit nationale Informationen für die Aufsicht erforderlich bleiben. Die Daten unterstützen eine risikoorientierte Überwachung von Geschäftsmodell, Ertragslage, Kapitalplanung, Liquiditätssteuerung und internen Steuerungsverfahren. Für die Aufsicht sind die Meldungen ein Bindeglied zwischen quantitativen Finanzdaten und qualitativen Informationen aus ICAAP, ILAAP, MaRisk und aufsichtlichen Prüfungen.

 

Betroffene

Betroffen sind Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, soweit die Verordnung und die einschlägigen KWG-Vorgaben sie erfassen. Meldewege, Meldeformate und Fristen werden praktisch über die Deutsche Bundesbank abgewickelt. Die Informationen stehen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank für Aufsichtszwecke zur Verfügung. Umfang und Turnus können je nach Institutsart, Größe, Geschäftsmodell und aufsichtlicher Einordnung unterschiedlich ausfallen.

 

Anforderungen und Pflichten

Zentrale Pflichten sind:

  1. Finanzinformationen
    • Einreichung strukturierter Angaben zu Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Geschäftsvolumen und ergänzenden Finanzdaten.
  2. Risikotragfähigkeitsinformationen
    • Darstellung von Konzeption, Risikodeckungspotenzial, wesentlichen Risiken, Limitierung und Kapitalplanung.
  3. Liquiditätssteuerung
    • Angaben zu Verfahren, Steuerungsgrößen, Liquiditätsrisiken und internen Kontrollen.
  4. Fristen und Formate
    • elektronische Übermittlung nach festgelegten Formularen, Plausibilitätsregeln und Stichtagen.
  5. Datenqualität
    • konsistente, nachvollziehbare und prüfbare Angaben aus Rechnungswesen, Risikocontrolling und Meldewesen.

 

Weitere Informationen

Die FinaRisikoV wird durch Formulare, technische Vorgaben, Ausfüllhinweise und Verwaltungspraxis konkretisiert. Änderungen passen die Verordnung an neue Aufsichtsanforderungen, Meldearchitekturen und Risikosteuerungskonzepte an. Für Institute ist sie eng mit Data Governance, interner Kapitaladäquanz, Liquiditätsmanagement und bankaufsichtlicher Kommunikation verbunden.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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