Die FinaRisikoV ist eine Verordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Die überarbeitete FinaRisikoV ist zum 13. Juli 2018 in Kraft getreten. Sie regelt Art und Umfang der Finanzinformationen sowie Termin und Verfahren zur Einreichung.
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