Definition des Begriffs
Contingent Convertible Bonds, kurz CoCo-Bonds, sind nachrangige Schuldinstrumente von Banken, die bei Eintritt eines vertraglich festgelegten Auslöseereignisses automatisch in hartes Kernkapital umgewandelt oder dauerhaft beziehungsweise vorübergehend herabgeschrieben werden. Die deutsche Fachbezeichnung lautet bedingte Pflichtwandelanleihen. CoCo-Bonds sind regulatorische Kapitalinstrumente zur Verlustabsorption im Krisenfall. Sie sind vor allem mit dem Basel-III-Rahmenwerk, der Capital Requirements Regulation und den Vorgaben zur Sanierung und Abwicklung von Banken verknüpft.
Vorkommen und Verwendung
CoCo-Bonds kommen vor allem bei Kreditinstituten vor, die zusätzliches aufsichtsrechtliches Eigenkapital benötigen. Sie werden typischerweise als Additional Tier 1 oder seltener als Tier 2 Instrument strukturiert. Emittenten legen im Prospekt Auslöser, Rang, Kuponmechanik, Wandlungsverfahren und Verlustbeteiligung fest.
Kernbereiche der Verwendung sind:
Relevanz
CoCo-Bonds können die Widerstandsfähigkeit einer Bank erhöhen, weil Verluste frühzeitig auf Kapitalgeber übertragen werden. Für Institute sind sie ein Instrument des Kapitalmanagements. Für Investoren entstehen besondere Risiken, da Kuponzahlungen ausfallen können, eine Herabschreibung möglich ist und die Bewertung stark von Kapitalquoten, Aufsichtserwartungen und Marktvertrauen abhängt. Auslöseereignisse beziehen sich häufig auf die harte Kernkapitalquote oder auf eine behördliche Einschätzung zur Überlebensfähigkeit der Bank. Im Abwicklungsfall stehen CoCo-Bonds regelmäßig hinter vorrangigen Gläubigern und vor hartem Eigenkapital, sofern die Vertragsbedingungen nichts anderes bestimmen.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in der Capital Requirements Regulation und der Bank Recovery and Resolution Directive. Relevant sind die Eigenmittelvorschriften zu AT1-Kapital, die Regeln zur Mindestverlustabsorption und die Prospektpflichten für Wertpapieremissionen. Aufsichtsbehörden prüfen Anerkennungsfähigkeit, Vertragsmerkmale, Kündigungsrechte, Kuponbeschränkungen und die Vereinbarkeit mit Abwicklungszielen. Die konkrete Behandlung hängt vom Emittenten, dem nationalen Aufsichtsrahmen und den jeweiligen Emissionsbedingungen ab. Für die Anerkennung als regulatorisches Eigenmittel müssen die Instrumente unbesichert, nachrangig und ohne feste Rückzahlungserwartung ausgestaltet sein, vorzeitige Rückkäufe erfordern in der Regel aufsichtsrechtliche Zustimmung.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.