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Regulierter Markt (RM)

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Definition des Begriffs

RM steht für Regulierter Markt. Der Begriff bezeichnet keinen eigenständigen Rechtsakt, sondern einen unionsrechtlich definierten Marktstatus für organisierte Handelsplätze. Grundlage ist insbesondere die Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente, MiFID II. Danach ist ein regulierter Markt ein multilaterales System, das von einem Marktbetreiber betrieben oder verwaltet wird, nach nichtdiskretionären Regeln funktioniert und Kauf- und Verkaufsinteressen in Finanzinstrumenten zusammenführt. In Deutschland wird der regulierte Markt vor allem über das Börsengesetz, das Wertpapierhandelsgesetz und ergänzende Börsenordnungen ausgestaltet.

Einordnung der Relevanz

Der regulierte Markt bildet die streng regulierte Kategorie börslicher Handelsplätze innerhalb des europäischen Kapitalmarktrechts. Er steht neben multilateralen Handelssystemen und organisierten Handelssystemen, unterscheidet sich aber durch Zulassung, Transparenz, Marktorganisation und laufende Überwachung. Für Emittenten ist die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt regelmäßig mit Folgepflichten verbunden. Dazu zählen Veröffentlichungs-, Transparenz- und Finanzberichterstattungspflichten. Für Anleger erhöht der geregelte Marktrahmen die Nachvollziehbarkeit des Handels, ersetzt aber keine wirtschaftliche Bewertung einzelner Finanzinstrumente.

Betroffene

Betroffen sind insbesondere:

  • Börsenträger und Marktbetreiber, die einen regulierten Markt organisieren
  • Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel zugelassen sind
  • Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Handelsteilnehmer
  • Anleger, die über den regulierten Markt Finanzinstrumente erwerben oder veräußern
  • Aufsichtsbehörden und Börsenaufsichtsstellen, die Zulassung, Handel und Marktintegrität überwachen

Anforderungen und Pflichten

  1. Zulassung und Organisation Der Markt benötigt eine behördliche Zulassung. Seine Regeln müssen transparent, dauerhaft anwendbar und für die Teilnehmer verbindlich sein.
  2. Handel und Transparenz Handelsbedingungen, Vorhandelsinformationen und Nachhandelsdaten müssen nach den einschlägigen Markttransparenzvorschriften verfügbar sein.
  3. Emittentenpflichten Emittenten unterliegen je nach Instrument Publizitäts-, Prospekt-, Insiderinformations- und Finanzberichtspflichten.
  4. Marktüberwachung Marktmissbrauch, Insiderhandel und Marktmanipulation werden durch Börsenaufsicht, Handelsüberwachungsstellen und zuständige Behörden kontrolliert.

Weitere Informationen

Der regulierte Markt ist vom Freiverkehr zu unterscheiden. Der Freiverkehr ist börslich organisiert, gilt jedoch nicht als regulierter Markt im unionsrechtlichen Sinn. Zusätzliche Segmente wie Prime Standard oder General Standard können ergänzende privatrechtliche Zulassungs- und Transparenzanforderungen enthalten. Für die praktische Einordnung sind daher sowohl EU-Recht als auch nationales Börsenrecht und die jeweilige Börsenordnung maßgeblich.

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: [www.regupedia.de]

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