Definition des Begriffs
Der Credit Conversion Factor (CCF, deutsch: Kreditumrechnungsfaktor oder Kreditkonversionsfaktor) ist ein im Rahmen der Kreditrisikomessung verwendeter Koeffizient, der außerbilanzielle Geschäfte (Off-Balance-Sheet-Positionen) in bilanzwirksame Kreditrisikoäquivalente umrechnet. Der CCF gibt an, welcher Prozentsatz einer noch nicht in Anspruch genommenen Kreditlinie oder sonstigen außerbilanziellen Verpflichtung bei einer Berechnung des Kreditrisikos und der risikogewichteten Aktiva (Risk Weighted Assets, RWA) zu berücksichtigen ist. Er ist seit den Basel-II-Rahmenwerken integraler Bestandteil der europäischen Bankenregulierung und findet sich in der Capital Requirements Regulation (CRR) sowie den dazugehörigen Technical Standards der European Banking Authority (EBA) wieder. Der CCF bildet das Verhältnis zwischen dem zusätzlich in Anspruch genommenen Kreditbetrag in der Zukunft und dem Betrag, der maximal beansprucht werden könnte.
Anwendungsbereich und Zielsetzung
Der CCF dient der Ermittlung des Exposure at Default (EAD), einer zentralen Risikokennzahl neben der Probability of Default (PD) und Loss Given Default (LGD). Bei außerbilanziellen Produkten wie ungenutzten Kreditlinien, Kreditkartenlimits, Akkreditiven, Garantien oder Zusagen besteht für Banken die Verpflichtung, dem Kreditnehmer bei Bedarf Mittel bereitzustellen. Um das potenzielle Ausfallrisiko zu quantifizieren, wird der noch nicht genutzte Betrag mit dem CCF gewichtet. Ziel ist es, eine realistische Schätzung des Betrags zu erhalten, der im Falle eines Ausfalls tatsächlich ausstehen könnte. Der CCF ermöglicht somit eine risikosensitive Eigenkapitalunterlegung für Eventualverbindlichkeiten.
Verwendung im Standardansatz und IRB-Ansatz
Im Standardansatz (Standardised Approach, SA-CR) gemäß CRE20 des Basel-Rahmenwerks werden für verschiedene Kategorien außerbilanzieller Geschäfte pauschale CCF-Werte vorgegeben. Diese reichen von 10 Prozent für jederzeit kündbare Zusagen bis zu 100 Prozent für direkte Kreditsubstitute wie Garantien. Im auf internen Ratings basierenden Ansatz (Internal Ratings-Based Approach, IRB) gemäß CRE32 können Institute unter bestimmten Voraussetzungen eigene CCF-Schätzungen verwenden. Im Rahmen von CRR III und den EBA-Leitlinien werden die Anforderungen an die CCF-Schätzung für IRBA-Institute verschärft, wobei eigene Schätzungen künftig nur noch unter engen Bedingungen zulässig sind.
Beispiele für CCF-Werte im Standardansatz
Besonderheiten
Der CCF ist rückwärtsgerichtet, da er in der Regel auf historischen Daten der letzten zwölf Monate basiert. Dies kann in volatilen Marktphasen zu Verzerrungen führen. CRR III bringt erhebliche Änderungen für IRBA-Institute, die CCF-Werte zukünftig enger an die Basel-III-Kriterien anpassen und risikosensibler gestalten müssen.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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