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Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren I (OGAW I)

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Die OGAW I-Richtlinie definiert Anforderungen an Investmentfonds und Fondsgesellschaften (OGAWs). Damit werden einheitliche Standards festgelegt, die den Anlegerschutz und die Transparenz verstärken. Die Richtlinie schreibt bspw. die Bereitstellung von Anlegerinformationen vor.

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