Definition des Begriffs
Die Current Exposure Method, deutsch Marktbewertungsmethode oder Methode des aktuellen Wiederbeschaffungswerts, ist ein früheres regulatorisches Verfahren zur Berechnung des Gegenparteiausfallrisikos aus Derivategeschäften. Gegenparteiausfallrisiko bezeichnet das Risiko, dass eine Vertragspartei vor der endgültigen Abwicklung eines Geschäfts ausfällt. CEM bestimmte den Risikopositionswert im Kern aus dem aktuellen positiven Marktwert eines Geschäfts und einem Zuschlag für mögliche künftige Wertänderungen. Die Methode war im europäischen Bankaufsichtsrecht in der Capital Requirements Regulation verankert. Sie wurde für viele Zwecke durch den risikosensitiveren SA-CCR abgelöst, bleibt aber für historische Daten, Altsysteme und Vergleichsanalysen relevant.
Vorkommen und Verwendung
CEM wurde von Instituten verwendet, die Derivatepositionen nicht über ein internes Modell berechneten. Sie kam insbesondere bei außerbörslichen Derivaten, bestimmten Zins-, Währungs-, Aktien-, Kredit- und Rohwarenderivaten sowie bei rechtlich anerkannten Netting-Vereinbarungen zur Anwendung. Die Berechnung war Bestandteil der Eigenmittelermittlung, des Meldewesens und der internen Risikosteuerung.
Kernbereiche sind:
Relevanz
Die Current Exposure Method prägte über Jahre die Kapitalberechnung für Derivatepositionen. Sie war vergleichsweise einfach anzuwenden, bildete jedoch Besicherung, Laufzeiten, Margining und komplexe Portfoliostrukturen nur begrenzt risikosensitiv ab. Der Übergang zu SA-CCR veränderte deshalb Datenanforderungen, Systemlogik, Kapitalquoten und die Steuerung von Derivateportfolios. Für Institute bleibt CEM relevant, wenn historische Eigenmittelanforderungen, Altverträge, Datenmigrationen oder Zeitreihen im Meldewesen analysiert werden. Auch in Modellvalidierung und interner Revision ist die Abgrenzung wichtig, um frühere Berechnungen nachvollziehbar von aktuellen Verfahren zu trennen.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Wichtige Bezugspunkte sind die CRR-Vorschriften zu Gegenparteiausfallrisiken, technische Standards, Meldeformate und aufsichtliche Auslegungshilfen. Institute müssen Produktklassifikation, Marktwerte, Restlaufzeiten, Netting, Sicherheiten und Datenqualität nachvollziehbar dokumentieren. Die fachliche Einordnung sollte konsistent mit Kapitalplanung, Großkreditüberwachung, Leverage Ratio und Offenlegung erfolgen.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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