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Derivateverordnung (DerivateV)

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Definition des Begriffs 

Die Derivateverordnung (DerivateV) ist eine auf Grundlage des § 64y des Kreditwesengesetzes (KWG) erlassene Rechtsverordnung, die spezifische Anforderungen an den Umgang mit Derivaten durch Kreditinstitute regelt. Sie konkretisiert insbesondere die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten im Handels- und Anlagegeschäft.

Ziel der DerivateV ist es, die mit Derivaten verbundenen Marktpreis-, Kredit- und operationellen Risiken angemessen zu begrenzen sowie Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Geschäfte sicherzustellen. Die Verordnung enthält detaillierte Vorgaben zur Risikomessung, Limitierung und Bewertung sowie zur Organisation und Kontrolle von Derivategeschäften. 

Sie stellt damit eine Ergänzung zu den allgemeinen Anforderungen aus dem KWG sowie zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) dar und fokussiert sich spezifisch auf die besonderen Risikoprofile derivativer Instrumente. 

Einordnung der Relevanz 

Die DerivateV richtet sich an Institute, die derivative Finanzinstrumente einsetzen, unabhängig davon, ob dies zu Handelszwecken, zur Absicherung oder im Rahmen strukturierter Produkte erfolgt. 

Sie ist ein spezialisiertes Regelwerk innerhalb der deutschen Bankenaufsicht, das insbesondere für Institute mit komplexen Handelsaktivitäten oder signifikanten Derivatepositionen von hoher Relevanz ist. 

Auch hier gilt der Proportionalitätsgrundsatz: Umfang und Tiefe der Anforderungen hängen von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Derivategeschäfte ab. 

Die DerivateV steht im Kontext europäischer Regelwerke wie EMIR sowie der CRR und ergänzt diese um nationale Konkretisierungen.

Betroffene 

Betroffen sind insbesondere: 

  • Kreditinstitute im Sinne des KWG 
  • Finanzdienstleistungsinstitute, sofern sie Derivategeschäfte betreiben 
  • Institute mit Handelsbuchaktivitäten oder Absicherungsstrategien unter Einsatz von Derivaten

Innerhalb der Institute ergeben sich Pflichten für verschiedene Funktionen: 

  • Geschäftsleitung: Verantwortung für Strategie, Risikobegrenzung und Einsatz von Derivaten 
  • Handelsbereiche (1st Line of Defence): Durchführung und operative Steuerung der Derivategeschäfte 
  • Risikocontrolling (2nd Line of Defence): Bewertung, Überwachung und Limitierung der Risiken aus Derivaten 
  • Interne Revision (3rd Line of Defence): Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Prozesse 
  • Compliance-Funktion: Sicherstellung der Einhaltung regulatorischer Anforderungen und Schnittstelle zu EMIR und weiteren Vorgaben

Anforderungen und Pflichten 

Die DerivateV enthält insbesondere folgende Anforderungen: 

  • Risikobewertung und -messung: 

Einsatz geeigneter Verfahren zur Bewertung von Derivaten, einschließlich Marktwertbestimmung und Sensitivitätsanalysen 

  • Limitierungssysteme:

 Festlegung und Überwachung von Risikolimiten für Marktpreis-, Kredit- und Kontrahentenrisiken 

  • Bewertung und Modellierung: 

Verwendung angemessener Bewertungsmodelle sowie regelmäßige Validierung dieser Modelle 

  • Dokumentation: 

Vollständige und nachvollziehbare Dokumentation aller Derivategeschäfte und Bewertungsansätze 

  • Organisation und Prozesse: 

Klare Trennung von Handel, Abwicklung und Kontrolle sowie Einrichtung angemessener Kontrollmechanismen 

  • Stresstests und Szenarioanalysen:

Durchführung regelmäßiger Analysen zur Bewertung extremer Marktentwicklungen 

  • Kontrahentenrisikosteuerung: 

Überwachung von Gegenpartei-Risiken einschließlich Besicherung und Netting-Vereinbarungen

Aktuelle Entwicklungen 

  • Zunehmende europäische Harmonisierung: 

Stärkere Verzahnung mit EMIR- und CRR-Anforderungen, insbesondere im Bereich Clearing und Meldewesen 

  • Fokus auf Modellrisiken: 

Intensivierte Anforderungen an Validierung und Governance von Bewertungsmodellen 

  • Integration in Gesamt-Risikomanagement: 

Engere Verknüpfung mit MaRisk, insbesondere hinsichtlich Risikoinventur und Stresstests 

  • Bedeutung von ESG und Marktstress: 

Indirekte Auswirkungen durch Marktveränderungen und neue Risikotreiber

Weitere Informationen

Die DerivateV ist als Rechtsverordnung öffentlich zugänglich und wird durch Auslegungshilfen der Aufsicht sowie durch ergänzende europäische Regelwerke konkretisiert.

Für die praktische Umsetzung sind insbesondere folgende Quellen relevant:

  • Kreditwesengesetz (KWG)
  • MaRisk
  • EMIR-Verordnung
  • CRR

Fachliche Kommentierungen, Praxisleitfäden sowie Umsetzungsbeispiele finden sich ebenfalls auf spezialisierten Plattformen wie: https://www.regupedia.de/

Dort werden insbesondere Schnittstellen zu anderen Regelwerken sowie Best Practices zur Umsetzung dargestellt.

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