Definition des Begriffs
Die Derivateverordnung (DerivateV) ist eine auf Grundlage des § 64y des Kreditwesengesetzes (KWG) erlassene Rechtsverordnung, die spezifische Anforderungen an den Umgang mit Derivaten durch Kreditinstitute regelt. Sie konkretisiert insbesondere die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten im Handels- und Anlagegeschäft.
Ziel der DerivateV ist es, die mit Derivaten verbundenen Marktpreis-, Kredit- und operationellen Risiken angemessen zu begrenzen sowie Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Geschäfte sicherzustellen. Die Verordnung enthält detaillierte Vorgaben zur Risikomessung, Limitierung und Bewertung sowie zur Organisation und Kontrolle von Derivategeschäften.
Sie stellt damit eine Ergänzung zu den allgemeinen Anforderungen aus dem KWG sowie zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) dar und fokussiert sich spezifisch auf die besonderen Risikoprofile derivativer Instrumente.
Einordnung der Relevanz
Die DerivateV richtet sich an Institute, die derivative Finanzinstrumente einsetzen, unabhängig davon, ob dies zu Handelszwecken, zur Absicherung oder im Rahmen strukturierter Produkte erfolgt.
Sie ist ein spezialisiertes Regelwerk innerhalb der deutschen Bankenaufsicht, das insbesondere für Institute mit komplexen Handelsaktivitäten oder signifikanten Derivatepositionen von hoher Relevanz ist.
Auch hier gilt der Proportionalitätsgrundsatz: Umfang und Tiefe der Anforderungen hängen von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Derivategeschäfte ab.
Die DerivateV steht im Kontext europäischer Regelwerke wie EMIR sowie der CRR und ergänzt diese um nationale Konkretisierungen.
Betroffene
Betroffen sind insbesondere:
Innerhalb der Institute ergeben sich Pflichten für verschiedene Funktionen:
Anforderungen und Pflichten
Die DerivateV enthält insbesondere folgende Anforderungen:
Einsatz geeigneter Verfahren zur Bewertung von Derivaten, einschließlich Marktwertbestimmung und Sensitivitätsanalysen
Festlegung und Überwachung von Risikolimiten für Marktpreis-, Kredit- und Kontrahentenrisiken
Verwendung angemessener Bewertungsmodelle sowie regelmäßige Validierung dieser Modelle
Vollständige und nachvollziehbare Dokumentation aller Derivategeschäfte und Bewertungsansätze
Klare Trennung von Handel, Abwicklung und Kontrolle sowie Einrichtung angemessener Kontrollmechanismen
Durchführung regelmäßiger Analysen zur Bewertung extremer Marktentwicklungen
Überwachung von Gegenpartei-Risiken einschließlich Besicherung und Netting-Vereinbarungen
Aktuelle Entwicklungen
Stärkere Verzahnung mit EMIR- und CRR-Anforderungen, insbesondere im Bereich Clearing und Meldewesen
Intensivierte Anforderungen an Validierung und Governance von Bewertungsmodellen
Engere Verknüpfung mit MaRisk, insbesondere hinsichtlich Risikoinventur und Stresstests
Indirekte Auswirkungen durch Marktveränderungen und neue Risikotreiber
Weitere Informationen
Die DerivateV ist als Rechtsverordnung öffentlich zugänglich und wird durch Auslegungshilfen der Aufsicht sowie durch ergänzende europäische Regelwerke konkretisiert.
Für die praktische Umsetzung sind insbesondere folgende Quellen relevant:
Fachliche Kommentierungen, Praxisleitfäden sowie Umsetzungsbeispiele finden sich ebenfalls auf spezialisierten Plattformen wie: https://www.regupedia.de/
Dort werden insbesondere Schnittstellen zu anderen Regelwerken sowie Best Practices zur Umsetzung dargestellt.
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