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Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV)

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Definition des Begriffs

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV; englisch: German Savings Banks Association) ist der Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe in Deutschland. Er wurde 1924 als „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sparkassen- und Giroverbände und Girozentralen" in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet und 1950 als eingetragener Verein neu errichtet. Seit Oktober 1953 trägt er seinen heutigen Namen. Der DSGV hat seinen Hauptsitz in Berlin und unterhält eine Niederlassung in Bonn. Als Dach- und Lobbyorganisation vertritt er die Interessen von 341 Sparkassen, fünf Landesbanken, fünf Landesbausparkassen, acht öffentlichen Erstversicherern sowie zahlreichen weiteren Finanzdienstleistungsunternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe.

 

Aufgaben

Die Kernaufgaben des DSGV umfassen:

  • Interessenvertretung der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber Bundesregierung, Bundestag, EU-Institutionen und internationalen Gremien
  • Organisation der Willensbildung und Festlegung der strategischen Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe
  • Koordination von Produktentwicklung, Risikomanagement, Gesamtbanksteuerung sowie Karten- und Zahlungsverkehr
  • Verwaltung der Sicherungsreserve der Landesbanken und der Sicherungsfonds der Landesbausparkassen
  • Trägerschaft des institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe gemäß Einlagensicherungsgesetz (EinSiG)
  • Rechtsinhaber aller nationalen und internationalen Kollektivmarken der Sparkassen-Finanzgruppe, einschließlich des Corporate Designs
  • Herausgeber der Sparkassenzeitung (seit 1924)
  • Trägerschaft der Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe und weiterer Bildungseinrichtungen

 

Zuständigkeiten

Der DSGV ist in verschiedenen Bereichen zuständig:

  • Lobbyarbeit: Vertretung der Sparkassen-Finanzgruppe auf nationaler und europäischer Ebene
  • Regulatorik: Mitwirkung bei der Ausgestaltung von Bankenregulierung und Aufsichtsrecht
  • Einlagensicherung: Rechtsträger des nach § 43 EinSiG anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems
  • Markenrecht: Verwaltung und Lizenzierung der Sparkassen-Marke
  • Bildung: Betrieb von Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen

 

Relevanz

Der DSGV repräsentiert eine der größten Finanzgruppen Europas mit einem Geschäftsvolumen von über 2.800 Milliarden Euro und mehr als 300.000 Beschäftigten. Als Spitzenverband spielt er eine zentrale Rolle in der deutschen Kreditwirtschaft und ist Mitglied im Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft. Auf internationaler Ebene ist der DSGV in der Europäischen Sparkassenvereinigung (ESBG) und im Weltinstitut der Sparkassen vertreten.

 

Besonderheiten

  • Rechtsform: eingetragener Verein (e.V.)
  • Mitglieder: 12 regionale Sparkassenverbände
  • Organe: Vorstand mit hauptamtlichem Präsidenten und Mitgliederversammlung
  • Besonderes Merkmal: Verwaltung eines institutsbezogenen Sicherungssystems statt klassischer Einlagensicherung
  • Außerordentliche Mitgliedschaften beim Österreichischen Sparkassenverband und beim Verband Schweizerischer Kantonalbanken
  • Eigentümer von Schloss Neuhardenberg als Veranstaltungsort

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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