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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

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Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist neben dem Vertrag über die Europäische Union einer der beiden zentralen Gründungsverträge der Europäischen Union. Gemeinsam bilden sie das Primärrecht der Union und stehen damit an der Spitze der europäischen Normenhierarchie.

Während der EUV die grundlegenden Werte, Ziele und institutionellen Strukturen festlegt, konkretisiert der AEUV das tägliche Handeln der EU. Er regelt insbesondere

  • die Zuständigkeiten der Union
  • die einzelnen Politikbereiche
  • die Gesetzgebungsverfahren
  • zentrale wirtschaftliche Ordnungsprinzipien

Der AEUV ist damit das funktionale Kernstück des Unionsrechts.

Historische Entwicklung

Der AEUV geht auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft von 1957 zurück. Dieser sogenannte EWG-Vertrag bildete die Grundlage für die wirtschaftliche Integration Europas. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 wurde der frühere EG‑Vertrag umfassend reformiert, systematisch neu gegliedert und in „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ umbenannt. Inhaltlich blieb er Kerninstrument der europäischen Integration, wurde aber institutionell stärker mit dem EUV verzahnt.

Zuständigkeitsordnung

Ein Kernbestandteil des AEUV ist die Kompetenzverteilung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten. Diese folgt dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung: Die EU darf nur tätig werden, wenn ihr entsprechende Zuständigkeiten übertragen wurden.

Der AEUV unterscheidet dabei zwischen

  • ausschließliche Zuständigkeiten, etwa Zollunion oder Wettbewerbspolitik für den Binnenmarkt
  • geteilten Zuständigkeiten, zum Beispiel Umwelt oder Verbraucherschutz
  • unterstützenden Zuständigkeiten, etwa Kultur oder Bildung

Diese Differenzierung ist für die rechtliche Bewertung von Unionsrechtsakten zentral.

Binnenmarkt und Grundfreiheiten

Im Mittelpunkt des AEUV steht die Verwirklichung des Binnenmarktes. Der Vertrag garantiert die vier Grundfreiheiten, also den freien Warenverkehr, die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Dienstleistungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr. Ergänzt werden diese durch detaillierte Wettbewerbsregeln, insbesondere das Kartellverbot, das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und die Beihilfenkontrolle. Diese Vorschriften sichern faire Marktbedingungen innerhalb der Union.

Wirtschafts- und Währungsunion und Verfahren

Der AEUV enthält ferner die Grundlagen der Wirtschafts- und Währungsunion, insbesondere

  • Regelungen zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik
  • die institutionelle Stellung der Europäischen Zentralbank
  • die rechtliche Ausgestaltung des Euro

Darüber hinaus legt der AEUV die maßgeblichen Gesetzgebungsverfahren fest, vor allem das ordentliche Gesetzgebungsverfahren mit der gleichberechtigten Beteiligung von Rat und Europäischem Parlament.

Damit verbindet der AEUV materielle Kompetenzen mit verfahrensrechtlichen Strukturen und bildet das operative Zentrum des Unionsrechts.

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