Definition des Begriffs
Der AEUV, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ist ein zentraler Bestandteil des EU-Primärrechts. Er konkretisiert die Zuständigkeiten, Verfahren und Politikbereiche der Europäischen Union. In seiner heutigen Fassung entstand er durch den Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat. Der AEUV ergänzt den Vertrag über die Europäische Union und regelt insbesondere Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungspolitik, Wettbewerb, Kapitalverkehr, Finanzdienstleistungen sowie institutionelle Entscheidungsverfahren.
Einordnung der Relevanz
Der AEUV bildet die rechtliche Grundlage für zahlreiche Verordnungen, Richtlinien und Aufsichtsstrukturen des europäischen Finanzmarkts. Er bestimmt, in welchen Bereichen die Europäische Union verbindliche Rechtsakte erlassen darf und welche Verfahren dafür gelten. Für Finanzmarktregulierung sind besonders die Vorschriften zu Binnenmarkt, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Kapitalverkehr, Wettbewerbsrecht und Wirtschaftsunion relevant. Auf dieser Grundlage entstanden unter anderem Regelwerke für Banken, Wertpapiermärkte, Versicherungen, Zahlungsdienste und Finanzmarktinfrastrukturen.
Betroffene
Vom AEUV betroffen sind:
Anforderungen und Pflichten
Weitere Informationen
Der AEUV ist mit dem EUV gleichrangig und besitzt Vorrang gegenüber entgegenstehendem nationalen Recht, soweit Unionsrecht anwendbar ist. Für Finanzmarktfragen sind insbesondere Artikel zu Binnenmarkt, Kapitalverkehr, Wettbewerb, Bankenaufsicht und Währungspolitik bedeutsam. Der Vertrag wirkt nicht als einzelnes Spezialgesetz, sondern als verfassungsähnlicher Rahmen für europäische Regulierung.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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