Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist neben dem Vertrag über die Europäische Union einer der beiden zentralen Gründungsverträge der Europäischen Union. Gemeinsam bilden sie das Primärrecht der Union und stehen damit an der Spitze der europäischen Normenhierarchie.
Während der EUV die grundlegenden Werte, Ziele und institutionellen Strukturen festlegt, konkretisiert der AEUV das tägliche Handeln der EU. Er regelt insbesondere
Der AEUV ist damit das funktionale Kernstück des Unionsrechts.
Historische Entwicklung
Der AEUV geht auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft von 1957 zurück. Dieser sogenannte EWG-Vertrag bildete die Grundlage für die wirtschaftliche Integration Europas. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 wurde der frühere EG‑Vertrag umfassend reformiert, systematisch neu gegliedert und in „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ umbenannt. Inhaltlich blieb er Kerninstrument der europäischen Integration, wurde aber institutionell stärker mit dem EUV verzahnt.
Zuständigkeitsordnung
Ein Kernbestandteil des AEUV ist die Kompetenzverteilung zwischen der Union und den Mitgliedstaaten. Diese folgt dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung: Die EU darf nur tätig werden, wenn ihr entsprechende Zuständigkeiten übertragen wurden.
Der AEUV unterscheidet dabei zwischen
Diese Differenzierung ist für die rechtliche Bewertung von Unionsrechtsakten zentral.
Binnenmarkt und Grundfreiheiten
Im Mittelpunkt des AEUV steht die Verwirklichung des Binnenmarktes. Der Vertrag garantiert die vier Grundfreiheiten, also den freien Warenverkehr, die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Dienstleistungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr. Ergänzt werden diese durch detaillierte Wettbewerbsregeln, insbesondere das Kartellverbot, das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und die Beihilfenkontrolle. Diese Vorschriften sichern faire Marktbedingungen innerhalb der Union.
Wirtschafts- und Währungsunion und Verfahren
Der AEUV enthält ferner die Grundlagen der Wirtschafts- und Währungsunion, insbesondere
Darüber hinaus legt der AEUV die maßgeblichen Gesetzgebungsverfahren fest, vor allem das ordentliche Gesetzgebungsverfahren mit der gleichberechtigten Beteiligung von Rat und Europäischem Parlament.
Damit verbindet der AEUV materielle Kompetenzen mit verfahrensrechtlichen Strukturen und bildet das operative Zentrum des Unionsrechts.
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