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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

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Definition des Begriffs

Der AEUV, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ist ein zentraler Bestandteil des EU-Primärrechts. Er konkretisiert die Zuständigkeiten, Verfahren und Politikbereiche der Europäischen Union. In seiner heutigen Fassung entstand er durch den Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat. Der AEUV ergänzt den Vertrag über die Europäische Union und regelt insbesondere Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungspolitik, Wettbewerb, Kapitalverkehr, Finanzdienstleistungen sowie institutionelle Entscheidungsverfahren.

 

Einordnung der Relevanz

Der AEUV bildet die rechtliche Grundlage für zahlreiche Verordnungen, Richtlinien und Aufsichtsstrukturen des europäischen Finanzmarkts. Er bestimmt, in welchen Bereichen die Europäische Union verbindliche Rechtsakte erlassen darf und welche Verfahren dafür gelten. Für Finanzmarktregulierung sind besonders die Vorschriften zu Binnenmarkt, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Kapitalverkehr, Wettbewerbsrecht und Wirtschaftsunion relevant. Auf dieser Grundlage entstanden unter anderem Regelwerke für Banken, Wertpapiermärkte, Versicherungen, Zahlungsdienste und Finanzmarktinfrastrukturen.

 

Betroffene

Vom AEUV betroffen sind:

  • die Organe der Europäischen Union, insbesondere Kommission, Rat, Parlament, Europäische Zentralbank und Gerichtshof,
  • die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung, Anwendung und Beachtung des Unionsrechts,
  • nationale Aufsichtsbehörden, soweit sie europäische Vorgaben anwenden,
  • Finanzunternehmen, Marktteilnehmer und Unternehmen mit grenzüberschreitender Tätigkeit,
  • natürliche und juristische Personen, sofern einzelne Vertragsbestimmungen unmittelbar anwendbar sind.

 

Anforderungen und Pflichten

  1. Kompetenzordnung: Der AEUV legt fest, welche Zuständigkeiten ausschließlich der Union, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten oder unterstützend zukommen.
  2. Binnenmarkt und Grundfreiheiten: Er schützt den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Diese Grundfreiheiten prägen den Zugang zu Finanzmärkten und grenzüberschreitenden Dienstleistungen.
  3. Wirtschafts- und Währungspolitik: Der Vertrag enthält Regeln zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik, zur Währungsunion und zur Rolle des Europäischen Systems der Zentralbanken.
  4. Rechtsetzung und Kontrolle: Der AEUV beschreibt Gesetzgebungsverfahren, Durchsetzungsmechanismen, Vertragsverletzungsverfahren und gerichtliche Kontrolle.

 

Weitere Informationen

Der AEUV ist mit dem EUV gleichrangig und besitzt Vorrang gegenüber entgegenstehendem nationalen Recht, soweit Unionsrecht anwendbar ist. Für Finanzmarktfragen sind insbesondere Artikel zu Binnenmarkt, Kapitalverkehr, Wettbewerb, Bankenaufsicht und Währungspolitik bedeutsam. Der Vertrag wirkt nicht als einzelnes Spezialgesetz, sondern als verfassungsähnlicher Rahmen für europäische Regulierung.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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