Das Kreditanstalt für Wiederaufbau-Gesetz ist das deutsche Gesetz über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Anstalt öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main. In dem Gesetz werden u.a. die Aufgaben und Geschäfte der KfW festgehalten sowie ihr interner Aufbau und ihre Befugnisse.
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