Definition des Begriffs
Das WPFG ist das österreichische Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen. Es wurde mit BGBl. I. Nr. 237/2022 kundgemacht und trat am 1. Februar 2023 in Kraft. Der Rechtsakt setzt zentrale Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen in nationales Recht um und ergänzt die unmittelbar anwendbare Verordnung (EU) 2019/2033 über Aufsichtsanforderungen an Wertpapierfirmen. Ziel ist ein eigenständiger, risikoorientierter Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen, der deren Geschäftsmodell stärker berücksichtigt als das klassische Bankenaufsichtsrecht. Der Schwerpunkt liegt nicht auf Produktvertrieb oder Anlegerschutz, sondern auf prudenzielle Aufsicht, also finanzieller Solidität und wirksamer Risikobegrenzung.
Einordnung der Relevanz
Das WPFG gehört zum österreichischen Finanzmarktaufsichtsrecht und steht in engem Zusammenhang mit MiFID II, dem WAG 2018, der IFR und den europäischen Standards der EBA und ESMA. Es trennt bestimmte Wertpapierfirmen aufsichtsrechtlich stärker von Kreditinstituten. Dadurch entstehen spezifische Anforderungen an Eigenmittel, Liquidität, Geschäftsorganisation, interne Steuerung und aufsichtliche Berichterstattung. Die Aufsicht erfolgt in Österreich durch die FMA.
Betroffene
Betroffen sind österreichische Wertpapierfirmen, die Wertpapierdienstleistungen oder Anlagetätigkeiten erbringen und nicht als Kreditinstitut eingestuft sind. Dazu zählen insbesondere Unternehmen mit Konzession für Anlageberatung, Portfolioverwaltung, Annahme und Übermittlung von Aufträgen oder Handel für eigene Rechnung, soweit die jeweilige Tätigkeit unter den gesetzlichen Anwendungsbereich fällt.
Anforderungen und Pflichten
Weitere Informationen
Das WPFG enthält Bestimmungen zu Aufsichtsbefugnissen, Verwaltungssanktionen, aufsichtlicher Überprüfung und Bewertung sowie zu Veröffentlichungen der zuständigen Behörde. Technische Standards und Leitlinien auf europäischer Ebene konkretisieren einzelne Pflichten. Für die praktische Anwendung sind außerdem die IFR, das WAG 2018 und einschlägige FMA-Verordnungen relevant. Übergangs- und Verweisungsregeln binden bestehende Konzessionen, Meldeformate und Aufsichtspraxis in den neuen Rahmen ein.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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