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Additional Tier 1 Capital (AT1)

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Das zusätzliche Kernkapital (AT1) bildet mit dem harten Kernkapital (CET1) das Kernkapital (T1) eines Kreditinstituts. Kernkapital (T1) und Ergänzungskapital (T2) bilden die Eigenmittel. Dem zusätzlichen Kernkapital (AT1) werden Kapitalinstrumente und verbundene Agios zugerechnet, welche den Anforderungen aus Art. 51 ff. CRR genügen.

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