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Additional Tier 1 Capital (AT1)

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Definition des Begriffs

AT1 steht für Additional Tier 1 Capital, auf Deutsch zusätzliches Kernkapital. Der Begriff bezeichnet eine aufsichtsrechtliche Eigenmittelkategorie von Banken und ein Verfahren zur Anrechnung bestimmter Kapitalinstrumente auf die regulatorischen Kapitalanforderungen. AT1-Kapital steht zwischen hartem Kernkapital und Ergänzungskapital. Es muss dauerhaft verfügbar sein, Verluste während des laufenden Geschäftsbetriebs absorbieren können und gegenüber vorrangigen Gläubigern nachrangig sein. In der Europäischen Union ist AT1 in der Capital Requirements Regulation verankert und Teil des Basel-III-Rahmenwerks. Typische AT1-Instrumente sind unbefristete, nachrangige Schuldverschreibungen mit vertraglichen Verlustabsorptionsmechanismen, etwa Herabschreibung oder Umwandlung in hartes Kernkapital.

 

Vorkommen und Verwendung

AT1 wird von Kreditinstituten zur Stärkung der Kernkapitalbasis und zur Erfüllung regulatorischer Kapitalquoten eingesetzt. Die Instrumente werden regelmäßig von größeren Banken am Kapitalmarkt emittiert und von institutionellen Investoren gehalten. Die Anrechnung setzt voraus, dass alle regulatorischen Kriterien erfüllt sind.

Kernbereiche sind:

  • unbefristete Laufzeit ohne festen Rückzahlungstermin
  • vollständige Nachrangigkeit gegenüber nicht nachrangigen Gläubigern
  • freie Streichbarkeit von Kuponzahlungen durch das Institut
  • Verlustabsorption bei Erreichen vertraglicher oder regulatorischer Auslöser
  • aufsichtliche Zustimmung für Kündigung, Rückkauf oder Rückzahlung

 

Relevanz

AT1 ist relevant, weil es die Verlusttragfähigkeit eines Instituts erhöht, ohne zum harten Kernkapital zu zählen. Für Banken kann AT1-Kapital eine flexible Ergänzung zur Kapitalstruktur darstellen, beeinflusst aber Refinanzierungskosten, Ausschüttungspolitik und Kapitalmarktkommunikation. Für Investoren sind AT1-Instrumente mit besonderen Risiken verbunden, weil Coupons ausfallen können und Kapital bei Belastungen herabgeschrieben oder in Aktien umgewandelt werden kann. Für Aufsichtsbehörden ist AT1 ein Instrument der Kapitalstärkung, das Verluste vor einer Insolvenz oder Abwicklung aufnehmen soll.

 

Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Zusätzliches Kernkapital: deutsche Bezeichnung für AT1
  • Contingent Convertible Bond: wandelbares Kapitalinstrument mit Auslöser
  • CET1: hartes Kernkapital als vorrangige Eigenmittelkategorie
  • Tier-1-Capital: Kernkapital aus CET1 und AT1
  • MDA: Ausschüttungsbeschränkung bei Pufferunterschreitung

 

Weitere Informationen

Wichtige Rechtsgrundlagen sind die Capital Requirements Regulation, insbesondere die Artikel 51 bis 61 zu AT1-Instrumenten und deren Abzügen, sowie ergänzende technische Standards zu Eigenmitteln. Die Capital Requirements Directive enthält Vorgaben zu Kapitalpuffern und Ausschüttungsbeschränkungen, die auch AT1Couponss betreffen können. Die konkrete Anerkennung hängt von Vertragsbedingungen, Triggern, Rangstellung, Kündigungsrechten, steuerlicher Behandlung und aufsichtlicher Prüfung ab.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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