Definition des Begriffs
AT1 steht für Additional Tier 1 Capital, auf Deutsch zusätzliches Kernkapital. Der Begriff bezeichnet eine aufsichtsrechtliche Eigenmittelkategorie von Banken und ein Verfahren zur Anrechnung bestimmter Kapitalinstrumente auf die regulatorischen Kapitalanforderungen. AT1-Kapital steht zwischen hartem Kernkapital und Ergänzungskapital. Es muss dauerhaft verfügbar sein, Verluste während des laufenden Geschäftsbetriebs absorbieren können und gegenüber vorrangigen Gläubigern nachrangig sein. In der Europäischen Union ist AT1 in der Capital Requirements Regulation verankert und Teil des Basel-III-Rahmenwerks. Typische AT1-Instrumente sind unbefristete, nachrangige Schuldverschreibungen mit vertraglichen Verlustabsorptionsmechanismen, etwa Herabschreibung oder Umwandlung in hartes Kernkapital.
Vorkommen und Verwendung
AT1 wird von Kreditinstituten zur Stärkung der Kernkapitalbasis und zur Erfüllung regulatorischer Kapitalquoten eingesetzt. Die Instrumente werden regelmäßig von größeren Banken am Kapitalmarkt emittiert und von institutionellen Investoren gehalten. Die Anrechnung setzt voraus, dass alle regulatorischen Kriterien erfüllt sind.
Kernbereiche sind:
Relevanz
AT1 ist relevant, weil es die Verlusttragfähigkeit eines Instituts erhöht, ohne zum harten Kernkapital zu zählen. Für Banken kann AT1-Kapital eine flexible Ergänzung zur Kapitalstruktur darstellen, beeinflusst aber Refinanzierungskosten, Ausschüttungspolitik und Kapitalmarktkommunikation. Für Investoren sind AT1-Instrumente mit besonderen Risiken verbunden, weil Coupons ausfallen können und Kapital bei Belastungen herabgeschrieben oder in Aktien umgewandelt werden kann. Für Aufsichtsbehörden ist AT1 ein Instrument der Kapitalstärkung, das Verluste vor einer Insolvenz oder Abwicklung aufnehmen soll.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Wichtige Rechtsgrundlagen sind die Capital Requirements Regulation, insbesondere die Artikel 51 bis 61 zu AT1-Instrumenten und deren Abzügen, sowie ergänzende technische Standards zu Eigenmitteln. Die Capital Requirements Directive enthält Vorgaben zu Kapitalpuffern und Ausschüttungsbeschränkungen, die auch AT1Couponss betreffen können. Die konkrete Anerkennung hängt von Vertragsbedingungen, Triggern, Rangstellung, Kündigungsrechten, steuerlicher Behandlung und aufsichtlicher Prüfung ab.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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