Die Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) ist vom Bundesministerium der Finanzen erlassen und soll das KWG ergänzen. Hierbei wird die Erfassung, Bemessung, Gewichtung und Anzeige von Großkrediten durch Banken und Finanzdienstleistungsinstitute geregelt. Damit soll bei der Kreditvergabe die Fokussierung auf einen Kunden verhindert werden. Basel III, CRD IV, CRR haben Auswirkungen auf die GroMiKV.
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