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Capital Valuation Adjustment (KVA)

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Definition des Begriffs

KVA steht für Capital Valuation Adjustment, auf Deutsch Bewertungsanpassung für Kapitalkosten. Der Begriff bezeichnet eine Bewertungsgröße für derivative Finanzinstrumente und andere kapitalintensive Geschäfte. KVA erfasst die Kosten des regulatorischen oder ökonomischen Kapitals, das ein Institut während der Laufzeit eines Geschäfts vorhalten muss. Kapital wird benötigt, um Risiken wie Gegenparteiausfall, Marktwertschwankungen, Kreditrisiko, operationelle Risiken oder Modellrisiken abzudecken. Die Anpassung ergänzt den beizulegenden Zeitwert und steht neben weiteren XVA-Komponenten wie Credit Valuation Adjustment, Debt Valuation Adjustment und Funding Valuation Adjustment. KVA ist kein eigenständiger Rechtsakt, sondern ein Bewertungsverfahren in Preisstellung, Risikomanagement, Kapitalsteuerung und Rechnungslegung.

 

Vorkommen und Verwendung

KVA kommt vor allem bei Banken, Wertpapierfirmen, Derivatehändlern, Treasury-Einheiten und Instituten mit umfangreichen OTC-Derivateportfolios vor. Die Größe wird in Transaktionspreisen, Profitabilitätsanalysen, Limitentscheidungen, Risikoberichten und Kapitalplanungen verwendet. Die Berechnung erfolgt vor Geschäftsabschluss und danach regelmäßig im Rahmen der Portfolioüberwachung. Kernbereiche sind:

  1. Projektion künftiger Kapitalanforderungen über die Laufzeit eines Geschäfts.
  2. Zuordnung von Kapital zu Gegenparteien, Produkten, Netting-Sets und Geschäftsbereichen.
  3. Festlegung einer Kapitalverzinsung oder Hurdle Rate.
  4. Diskontierung erwarteter Kapitalkosten auf den Bewertungsstichtag.
  5. Abstimmung mit CVA, FVA, Initial Margin, Stresstests und interner Kapitaladäquanz.

 

Relevanz

KVA ist relevant, weil Kapital eine knappe Ressource darstellt und die Wirtschaftlichkeit von Geschäften beeinflusst. Zwei Derivate mit ähnlichem Marktwert können unterschiedliche Kapitalkosten verursachen, wenn Laufzeit, Besicherung, Gegenpartei, Nettingwirkung oder Risikogewicht abweichen. Für Finanzinstitute unterstützt KVA eine risikoadjustierte Preisstellung und verhindert, dass kapitalintensive Geschäfte zu niedrig bepreist werden. Die Kennzahl ist zugleich modellabhängig, weil Annahmen zu Kapitalregeln, Exposures, Laufzeiten, Portfolioeffekten und Zielrenditen das Ergebnis prägen. Deshalb sind Governance, Modellvalidierung und transparente Zuordnungs­methoden wesentlich.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

Ein Beispiel: Ein Institut schließt einen langfristigen unbesicherten Zinsswap mit einer Unternehmenskundin ab. Das Geschäft erhöht das erwartete Gegenparteirisiko und damit die Kapitalbindung. Der Barwert der geforderten Kapitalverzinsung wird als KVA im Preis berücksichtigt. Verwandte Begriffe sind:

  • XVA, Sammelbegriff für Bewertungsanpassungen bei Derivaten.
  • CVA, Anpassung für das Ausfallrisiko der Gegenpartei.
  • RWA, risikogewichtete Aktiva, als Grundlage vieler Kapitalanforderungen.
  • Hurdle Rate, Mindestrendite auf eingesetztes Kapital.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen betreffen Kapitalregeln, Bewertungsmodelle, interne Kostenrechnung und Datenqualität. Relevant sind insbesondere Eigenmittelanforderungen, interne Kapitalziele, Portfolioeffekte, Nettingvereinbarungen und Besicherungsstrukturen. In der Praxis hängt KVA stark vom Geschäftsmodell, der regulatorischen Methode und der internen Kapitalallokation ab.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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