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Europäisches Parlament (EP)

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Definition des Begriffs

Das Europäische Parlament (EP; englisch: European Parliament; französisch: Parlement européen) ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union und zugleich die einzige direkt gewählte supranationale Institution weltweit. Es wurde am 10. September 1952 als Gemeinsame Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegründet, 1962 in Europäisches Parlament umbenannt und konstituierte sich nach der ersten Direktwahl am 17. Juli 1979. Rechtsgrundlage ist Artikel 14 des Vertrags über die Europäische Union (EUV). Das EP hat seinen Sitz in Straßburg (Frankreich), weitere Arbeitsorte sind Brüssel (Belgien) und Luxemburg. Es wird alle fünf Jahre direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der EU-Mitgliedstaaten gewählt.

Das EP umfasst aktuell 720 Abgeordnete aus 27 Mitgliedstaaten, die sich nicht nach nationalen Gruppen, sondern nach weltanschaulichen Fraktionen organisieren. Die Anzahl der Sitze je Land orientiert sich degressiv proportional an der Bevölkerungsgröße, wobei kein Land weniger als sechs oder mehr als 96 Sitze haben darf. Präsidentin des Parlaments ist seit Januar 2022 Roberta Metsola (Malta, EVP-Fraktion).

Aufgaben

Das Europäische Parlament nimmt drei zentrale Funktionen wahr, die in Artikel 14 EUV verankert sind: Gesetzgebung, Budgetierung und Kontrolle. Es agiert dabei gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union als Gesetzgeber und besitzt in den meisten Politikbereichen gleichberechtigte Entscheidungsbefugnisse im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren gemäß Artikel 294 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Zu den Aufgaben im Einzelnen gehören:

  • Gesetzgebungsfunktion: Verabschiedung europäischer Rechtsakte (Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse) gemeinsam mit dem Rat der EU auf Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission. Das EP kann die Kommission auffordern, Gesetzesvorschläge vorzulegen (Artikel 225 AEUV).
  • Haushaltsfunktion: Aufstellung und Genehmigung des EU-Haushalts gemeinsam mit dem Rat, Entscheidung über den mehrjährigen Finanzrahmen sowie Erteilung der Haushaltsentlastung.
  • Kontrollfunktion: Überwachung der Europäischen Kommission, des Rates und anderer EU-Organe durch parlamentarische Anfragen, Untersuchungsausschüsse, Petitionsverfahren und gegebenenfalls Misstrauensvoten.
  • Wahlfunktion: Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission nach Vorschlag des Europäischen Rates und Zustimmung zur gesamten Kommission. Das Parlament kann der Kommission durch ein Misstrauensvotum (Artikel 234 AEUV) den Rücktritt auferlegen, wofür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.
  • Beratendes Mandat: Stellungnahmen zu wichtigen EU-Politiken, insbesondere in Bereichen wie der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, wo die Mitwirkungsrechte des Parlaments eingeschränkter sind.

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments erstrecken sich auf nahezu alle Politikbereiche der Europäischen Union, wobei das Ausmaß der Mitbestimmung je nach Rechtsetzungsverfahren variiert:

  • Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: Gleichberechtigte Mitentscheidung mit dem Rat der EU in den meisten Bereichen, darunter Binnenmarkt, Umweltpolitik, Verkehr, Verbraucherschutz, Energie und Kultur.
  • Finanzdienstleistungs- und Bankenregulierung: Das EP spielt eine zentrale Rolle bei der Verabschiedung von Rechtsakten zur Finanzmarktregulierung, etwa bei der Capital Requirements Regulation (CRR), der Capital Requirements Directive (CRD), MiFID II, MiFIR, EMIR, der Bankenunion sowie bei DORA (Digital Operational Resilience Act). Es kontrolliert zudem die Europäische Zentralbank (EZB) durch regelmäßige Berichte und Anhörungen.
  • Haushaltspolitik: Gemeinsame Beschlussfassung über sämtliche EU-Ausgaben, einschließlich Programme wie Horizon Europe, Kohäsionsfonds und gemeinsame Agrarpolitik.
  • Kontrolle von Aufsichtsbehörden: Parlamentarische Überwachung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA).
  • Internationale Abkommen: Zustimmung zu Handelsabkommen, Assoziierungsabkommen und Beitrittsentscheidungen neuer EU-Mitgliedstaaten.
  • Petitions- und Beschwerderecht: Entgegennahme von Petitionen europäischer Bürgerinnen und Bürger sowie Ernennung und Kontrolle des Europäischen Bürgerbeauftragten.

In Bereichen wie der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) oder der operativen polizeilichen Zusammenarbeit hat das Parlament geringere Mitspracherechte und wird vorrangig informiert und konsultiert.

Relevanz

Das Europäische Parlament ist ein zentrales Organ der demokratischen Legitimation der Europäischen Union und spielt eine entscheidende Rolle bei der Weiterentwicklung des europäischen Rechtsrahmens. Seine Bedeutung hat seit der Gründung kontinuierlich zugenommen, insbesondere durch den Vertrag von Maastricht (1992) und den Vertrag von Lissabon (2009), der das ordentliche Gesetzgebungsverfahren zur Regel machte.

Im Bereich der Finanzmarktregulierung ist das EP ein maßgeblicher Akteur bei der Gestaltung von Vorschriften zur Stabilität, Transparenz und Resilienz des europäischen Finanzsystems. Es hat wesentlich zur Verabschiedung zentraler Regelwerke wie Basel III/IV, MiFID II/MiFIR, EMIR, der Verordnungen zur Bankenunion (SSM, SRM) sowie zu DORA beigetragen. Durch seine Kontrollfunktion gegenüber der Europäischen Zentralbank und den europäischen Aufsichtsbehörden trägt es zur Rechenschaftspflicht und Transparenz der europäischen Finanzarchitektur bei.

Das EP ist zudem das einzige EU-Organ mit direkter demokratischer Legitimation durch Wahlen und damit zentraler Bestandteil der politischen Willensbildung in Europa. Es verbindet nationale Perspektiven mit gesamteuropäischen Interessen und agiert als Korrektiv gegenüber Kommission und Rat.

Besonderheiten

  • Supranationales Mandat: Das EP ist das einzige direkt gewählte supranationale Parlament weltweit und stellt eine institutionelle Besonderheit im internationalen Vergleich dar.
  • Fraktionsstruktur nach politischer Ausrichtung: Anders als nationale Parlamente organisiert sich das EP nicht nach nationalen Delegationen, sondern nach ideologisch-politischen Fraktionen (EVP, S&D, Renew, Grüne/EFA, EKR, Die Linke u. a.), die europaweit gebildet werden.
  • Mehrsprachigkeit: Die Arbeit des Parlaments erfolgt in allen 24 Amtssprachen der EU, was einen erheblichen Übersetzungs- und Dolmetschaufwand erfordert.
  • Kein originäres Initiativrecht: Das EP kann keine eigenen Gesetzesvorschläge einbringen, dieses Recht liegt ausschließlich bei der Europäischen Kommission. Allerdings kann das Parlament die Kommission zur Vorlage eines Entwurfs auffordern.
  • Wechselnde Mehrheiten: Im Gegensatz zu nationalen Parlamenten gibt es keine feste Regierungskoalition. Stattdessen bilden sich je nach Abstimmungsthema wechselnde Mehrheiten, häufig aus einer informellen Zusammenarbeit zwischen EVP und S&D.
  • Drei Arbeitsorte: Das Parlament hat Sitze in Straßburg (Plenarsitzungen), Brüssel (Ausschüsse und zusätzliche Plenen) und Luxemburg (Verwaltung), was aus historischen und politischen Gründen vertraglich festgelegt ist.
  • Misstrauensvotum gegenüber der Kommission: Das EP kann mit Zweidrittelmehrheit die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen, was bislang noch nie erfolgt ist, jedoch 1999 bei der Kommission Santer angedroht wurde.

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