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Real Estate Investment Trust (REIT)

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Definition des Begriffs

REIT bezeichnet einen Real Estate Investment Trust, auf Deutsch sinngemäß Immobilien-Investmentgesellschaft. Ein REIT ist ein kapitalmarktnahes Anlage- und Ausschüttungsmodell für Immobilienvermögen. Es bündelt überwiegend ertragsorientierte Immobilien oder immobilienbezogene Rechte in einer Gesellschaft, deren Anteile häufig börsennotiert sind. Ziel ist, laufende Mieterträge und Veräußerungsergebnisse weitgehend an Anteilseigner auszuschütten. Die rechtliche Ausgestaltung unterscheidet sich je nach Staat. In Deutschland wurden REIT-Aktiengesellschaften 2007 durch das REIT-Gesetz eingeführt. Internationale Vorbilder bestehen insbesondere im US-amerikanischen Steuerrecht.

 

Vorkommen und Verwendung

REITs kommen an regulierten Kapitalmärkten, in Immobilienportfolios, Fondsanalysen und Benchmark-Vergleichen vor. Sie werden von Immobilienunternehmen, institutionellen Investoren und privaten Anlegern genutzt. Die laufende Verwendung umfasst:

  1. Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Bestandsimmobilien.
  2. Finanzierung über Eigenkapital und Fremdkapital.
  3. Ausschüttung eines hohen Anteils der Gewinne.
  4. Bewertung über Kennzahlen wie Funds from Operations, Nettoinventarwert und Verschuldungsgrad.

 

Relevanz

REITs verbinden Immobilienmärkte mit liquiden Kapitalmarktinstrumenten. Für Finanzmarktteilnehmer sind sie relevant, weil sie eine indirekte Immobilienanlage ermöglichen, ohne einzelne Objekte selbst zu erwerben. Preisbildung, Ausschüttungsrendite und Fremdkapitalquote reagieren auf Zinsen, Mietmärkte, Leerstand, Bewertungstrends und steuerliche Rahmenbedingungen. In der Regulierung sind REITs vor allem bei Transparenz, Rechnungslegung, Marktmissbrauchsregeln, Prospektpflichten und Risikomanagement relevant. Für Kreditinstitute und Versicherer können REIT-Engagements außerdem Eigenmittel-, Anlage- und Konzentrationsrisiken berühren.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

  • G-REIT, deutsche REIT-Aktiengesellschaft nach dem REIT-Gesetz.
  • Equity REIT, Gesellschaft mit Schwerpunkt auf direkt gehaltenen Immobilien.
  • Mortgage REIT, Gesellschaft mit Schwerpunkt auf immobilienbesicherten Finanzierungen.
  • Immobilienaktie, weiter gefasster Begriff für börsennotierte Immobilienunternehmen.
  • Funds from Operations, operative Ertragskennzahl zur Analyse von Immobiliengesellschaften.

 

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen ergeben sich aus nationalem Gesellschafts-, Steuer- und Kapitalmarktrecht. In Deutschland regelt das REIT-Gesetz unter anderem Sitz, Börsenzulassung, Vermögensstruktur, Mindestausschüttung und Streubesitzanforderungen. Hinzu treten aktienrechtliche Vorgaben, Rechnungslegungsvorschriften und europäische Kapitalmarktregeln. Bei grenzüberschreitenden Anlagen sind unterschiedliche steuerliche Behandlung, Quellensteuern und Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen. Die konkrete Aufsicht richtet sich nach Marktsegment, Emittent, Handelsplatz und angebotenen Finanzinstrumenten. Für die Analyse sind daher Rechtsform, Steuerstatus, Immobilienquote und Ausschüttungspolitik stets gemeinsam zu betrachten. Länderspezifische Unterschiede können die Vergleichbarkeit deutlich beeinflussen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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