Definition des Begriffs
Ein Real Estate Investment Trust (REIT, deutsch: Immobilien-Investmentgesellschaft) ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft, die Eigentum an Immobilien erwirbt, verwaltet und veräußert. REITs stellen eine besondere Rechtsform dar, die Anlegern den indirekten Zugang zum Immobilienmarkt ermöglicht und dabei von erheblichen steuerlichen Vorteilen profitiert. In Deutschland wurde das REIT-Gesetz (REITG) am 28. Mai 2007 verabschiedet und trat zum 1. Januar 2007 in Kraft. Deutsche REITs werden als G-REIT (German REIT) bezeichnet und müssen zwingend die Rechtsform einer Aktiengesellschaft annehmen.
Merkmale und Anforderungen
REITs unterscheiden sich von klassischen Immobilienaktiengesellschaften und Immobilienfonds durch besondere regulatorische Vorgaben:
Arten von REITs
Relevanz und internationale Verbreitung
REITs wurden erstmals 1960 in den USA eingeführt und existieren heute in über 20 Ländern, darunter Frankreich (SIIC, seit 2003), Großbritannien (seit 2007), Japan (J-REIT, seit 2001) und Singapur (S-REIT, seit 2002). Der deutsche REIT-Markt blieb hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück. Aktuell sind nur wenige G-REITs börsennotiert, darunter alstria office REIT-AG, Hamborner REIT-AG und Deutsche Konsum REIT-AG.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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